www.cornelia-b.de
Anfang der "Rettungskette"
von zu Hause mit KTW bis in das Klinikum der Maximalversorgung.
KTW (Krankentransportwagen) Die Kinderärztin betonte selbst als Zeugin
in der Hauptverhandlung, dass sie als Hausbesuchdienst geschickt
wurde. Was hat sie nach
Ankunft bei Cornelia gehindert, einen Rettungswagen und Rettungsarzt
zur Sicherung des anstehenden Transportes nachzufordern? Vielleicht hatte es Frau Bärwolff ihr verboten? Womöglich
aus das Legen eines venösen Zuganges? Frau
Dr. Monika L. hatte jedenfalls in einem Fernsehbericht gesagt;"Ich
habe gebetet, dass die Blutung nicht wieder anfangen möge". Seitens der Staatsanwaltschaft
wurde betreffs Rettungsleitzentrum und Kinderärztin nach unserer
Auffassung und Feststellung unzureichend ermittelt. Nicht einmal
die Fahrer des Krankentransportwagens und des Hausbesuchdienstwagens
sind bekannt oder als Zeugen befragt worden. Auch nicht von Interesse
war es den Ermittlern, zu Prüfen warum die Kinderärztin im vorklinischen
Bereich keine Übergabe von Arzt zu Arzt gemacht hat. Auch die Krankenschwester Sylvia, die nach Bekunden der Kinderärztin - diese in ihre Schranken gewiesen hatte, auch diese Krankenschwester war nicht vernommen worden und wohl tunlichst aus dem Straf-Prozess herausgehalten worden. Das Aufnehmen entsprechender Ermittlungen ist vom Herrn Oberstaatsanwalt von der ## 1998 zugesagt worden(Band II, Bl.118 der Ermittlungsakte), aber nach Aktenlage bis Einstellung des Ermittlungsvefahrens Ende 2002(nach der Hauptverhandlung mit den Angeklagten Dr. Thomas B. und HNO-Chefarzt Prof. Dirk E.) gegen die Beschuldigte Dr. Monika L. nicht erfolgt.
|
aus HNO"Obergutachten"im
Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt am 30.11.2000 / |
"Wäre nach dem medizinischen Sachverhalt : "Starke Blutung, drohender Volumenmangelkollaps" entschieden worden, wäre schon hier die Entscheidung zugunsten eines RTW/NAW mit einem entsprechend ausgerüsteten und erfahrenen Team gefallen. Es ist davon auszugehen, daß dann alles anders gelaufen wäre, auch in der Klinik. So aber sah sich Frau Dr. #####, Kinderärztin, plötzlich mit einer Situation konfrontiert, der sie offensichtlich nicht gewachsen war." "In diesem Zusammenhang wäre es auch von Interesse zu wissen, mit welcher "Ausstattung" eine padiatrische Notärztin ihren Dienst in Erfurt versieht: War sie überhaupt mit dem, was sie in Ihrem Notdienstkoffer bei sich trug, in der Lage gewesen, einen venösen Zugang zu legen und eine erste Volumenmangeltherapie (Infusion) zu realisieren? Nach der Ausstattung für eine Notintubation soll gar nicht erst gefragt werde aber vielleicht hatte sie wenigstens Sauerstoff für eine Maskenbeatmung dabei? - Daß der Krankenwagen dann erst nach zwei weiteren
Anrufen in der Notdienstzentrale ( 00:18 und 00:26 ) kam und deshalb die Patientin
mit Mutter und Notärztin erst gegen 1:00 in der Klinik eintraf, ist auch nicht
in Ordnung aber ebenfalls eine Folge der nicht adäquaten "Weichenstellung"
(RTW/NAW), wer dies letztlich auch immer zu vertreten hatte." |
Fach-Gutachten des MDK vom 19.Oktober 1999 wurde
der
Staatsanwaltschaft eingereicht |
"19.10.99 TK Barwolff Cornelia * 22.11.88 5
Nach
insgesamt 3 Telefonaten mit der Einsatzzentrale trifft die Notdienstärztin
und Ärztin für Kinderheilkunde, Frau Dr.L####, um 00.20 Uhr in der
Wohnung Bärwolff ein. Die zeitliche Verzögerung wird später mit
einer falschen Hausnummerangabe erklärt. Zu diesem Zeitpunkt stand
die Blutung. Frau Bärwolff hatte ihrer Tochter zwischenzeitlich
mehrfach Eisbeutel/Eiskrawatten umgelegt. Die Notdienstärztin erhob
den folgenden Befund: Kind
blaß, bewußtseinsklar,
Puls
gut und kräftig, Frequenz bei 80 - 100/min.,
keine Zeichen eines beginnenden Kreislaufversagens. Frau Dr. L####
verzichtet
auf eine Inspektion der Mundhöhle und auf eine Blutdruckmessung,
um, wie sie sagt, „keine Blutung auszulösen". Sie legt auch
keinen venösen Zugang.
Sie bestellt einen Krankenwagen, der 30 min. später eintrifft, d.
h. am 27.09.1996 um 00.50 Uhr. Bei der nachträglich gegenüber der Staatsanwaltschaft abgegebenen Erklärung handelt es sich m. E. um eine leicht durchschaubare (und ziemlich alberne) Schutzbehauptung. Die Erfahrung lehrt, daß gerade Kinder in Notfallsituationen vernünftig und kooperativ reagieren, weshalb der ärztliche Umgang mit ihnen häufig leichter ist als mit einer Reihe von Erwachsenen. Insofern ist die Bewertung durch Herrn Prof. Dr. ########## „verständnisvoll nachvollziehbar" (S. 4 seines Gutachtens) schon etwas befremdlich. Mutter und Notdienstärztin begleiten den Krankentransport, der gegen 01.00 Uhr des 27.09.1996 in der HNO-Klinik eintrifft. Während der Aufnahmeformalitäten verläßt Frau Dr.L#### die Klinik, ohne vorher mit einem Arzt gesprochen zu haben. Damit hat eine ordnungsgemäße Übergabe nicht stattgefunden. Auf der Kinderstation der HNO-Kiinik warten unterdessen der zum Nachtdienst eingeteilte AiP. Herr B#######, und die Nachtschwester V#### auf das Eintreffen des Kindes." |
(8) Sachverständigengutachten
im Auftrag der Staatsanwaltschaft
( 13.02.2001)Seite
39 und 40 Auszug (Namen der Akteure mit '### ersetzt) :
|
" ..... Sicher hätte der Transport in die Klinik schneller erfolgen müssen, aber dies hat hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zum Tode des Kindes beigetragen. Als
fehlerhaft sind zwei Punkte zu rügen: - Dr. L### hätte eine ordnungsgemäße Übergabe an den diensthabenden Arzt vornehmen müssen. Ob für letztere Unterlassung der Empfang durch Personal des Klinikums ###### eine Rolle spielte oder die Notärztin unter Zeitdruck stand, ist für den Gutachter nicht nachzuvollziehen.(Anmerkung M.Bärwolff- nicht nachzuvollziehen - weil die Staatsanwaltschaft das scheinbar nicht in die Ermittlung aufgenommen hat) Das Verhalten von Frau Dr. L#### bezüglich des Versäumnisses einen venösen Zugang zu legen und mit Volumentherapie zu beginnen und die nicht erfolgte Übergabe an den diensthabenden Arzt muß als grob fehlerhaft gewertet werden. ..." |
Diese
Unterlassungserklärung vom 13.10.2000 wurde im Auftrag der "Beschuldigten"
an mich den Vater von Cornelia zugestellt. Kinderärztin Stellungnahme vom 18.02.1999 - Auszüge
im Zitat geschrieben wie im Original: |
".....Da das Kind nicht mehr
blutete und auch keine Präschocksymtome aufwies, verzichtete ich
sowohl auf die Nachforderung eines Notarztes als auch auf diagnostisch
und therapeutische Handlungen - eben,um das Kind nicht zu erregen
und eine neue Blutung auszulösen - auch auf die Anlage eines
venösen Zuganges. Mir ist der tragische Verlauf und
der Tod von Cornelia Bärwolff sehr nahe gegangen,und ich habe dies
auch in einem langen Gespräch in meiner Wohnung den Eltern gesagt.Ich
sehe aber meinerseits keine Schuld durch ärztliches Versagen an
diesem Verlauf und auch keine Möglichkeit,wie ich diesen hätte beeinflussen
oder verhindern können.Ich bin deshalb nicht bereit, Schadensersatzansprüche
anzuerkennen.In einer gerichtlichen Verhandlung würde ich natürlich
bei Bedarf aussagen. |
www.cornelia-b.de