Cornelias
Mutter schreibt im Oktober 1996 folgenden Brief:
".....Warum mußte
unser Kind sterben? Diese Frage und viele andere
mehr stellen wir uns tagtäglich. Doch an wen können
wir uns wenden? Wer kann uns unsere Fragen beantworten, auf die
mein Mann und ich keine Antwort erhalten.
Mein Name ist Eunice Bärwolff. Ich hatte eine kleine Tochter,
welche ich am 19.09.1996 in die HNO-Abteilung des Klinikums Erfurt
zur Mandeloperation brachte. Cornelia ist am 22.11.1988 geboren.
Sie war bis dahin ein völlig gesundes, lebhaftes Kind. Am
26.09.1996 wurde sie mit dem Befund ,,alles in Ordnung"
entlassen. In der Entlassungsnacht gegen 24,00 Uhr erwachte sie
mit sehr starke Blutungen aus Mund und Nase. Sofort rief ich
die Notärztin und kümmerte mich bis zu deren Eintreffen
um mein Kind. Sie hatte bis dahin schon sehr viel Blut verloren.
Gegen 1,00 Uhr des 27.09.1996 trafen wir im Klinikum Erfurt ein
und wurden auf die HNO-Abteilung Station V gebracht. Dort wurde
sie vom diensthabenden Arzt behandelt und anschließend
mit einem Eisbeutel ins Bett gelegt und, nicht wie ich glaubte,
an der Blutungsstelle operiert. Hat er überhaupt festgestellt
wo diese Blutungen herkamen? Um ca. 3,00 Uhr fingen die sehr
starken, sprühenden Blutungen aus Hals und Nase wieder an.
Ich schrie nach der Schwester und dem Arzt, denn ich wachte selbst
an dem Bett meines Kindes. Sie wurde ins Behandlungszimmer und
von dort aus in den OP gebracht. Das Blut spritzte immer noch
stark aus Nase und Mund. Im OP war sie bis ca. 8,00 Uhr. Ich,
als Mutter, wußte zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht
was mit meinem Kind geschehen war. Ich weiß nur, daß
sie auf dem Weg dorthin in meinen Armen starb.
Gegen 9,00 Uhr verlegte man mein Kind auf die Intensivstation
der Chirurgie. Was mußte ich mit ansehen? Was haben sie
mit meinem einzigen, unschuldigen Kind gemacht? Wie konnte das
alles passieren?
Die Ärzte der Intensivstation sagten mir, daß mein
Kind kaum eine Überlebenschance hat. Warum? Ich gab die
Hoffnung nicht auf!
Am 02.10.1996 haben die Ärzte den Gehirntot festgestellt
und die Geräte abgeschaltet. Ich bin eine Mutter, die auf
all ihre Fragen eine Antwort haben möchte. Wohin kann ich
mich wenden? Wer wird mir endlich all meine Fragen beantworten?
Warum habe ich ein gesundes, lebensfreudiges Kind, frei von schweren
Krankheiten wie Krebs, Leukämie usw., vertrauensvoll in
die Hände der Ärzte gegeben und habe ein totes Kind
im Sarg zurückbekommen? Und das alles als Folge einer Mandeloperation?!?!?!
Ich kann heute noch nicht begreifen, daß mein Kind nie
wieder kommt. Ich kann es nie wieder in meine Arme nehmen. Ich
sehe immer nur dieses Bild des Grauens als wir auf dem Weg in
den OP waren, sie blutüberströmt in meinen Armen lag,
ihre Augen mich angstvoll anstarrten und sie in meinen Armen
starb. Vielleicht untersucht man diesen Fall genauer, um eine
bessere Methode der Mandelentfernung zu entwickeln. Wie viele
Todesfälle gibt es bundesweit bei einer Mandeloperation?
Oder ist dies ein Ausnahmefall? Warum wurde mein Kind nicht gerettet?
Sind wirklich alle Untersuchungen angestellt worden, um die Gefahr
zu bannen? Wurden alle Rettungsmaßnahmen getroffen? Oder
liegt es vielleicht daran, daß ich Ausländerin bin?
Wann bekomme ich endlich Klarheit warum mein Kind sterben mußte?
Wer beantwortet mir all meine Fragen? Nicht nur mein Kind ist
gestorben, sondern auch ein Teil von mir! Mein Herz ist voller
Schmerz und kann keine Freude mehr empfinden.
Mir liegt nicht an einer finanziellen Entschädigung vielmehr
daran, daß keine Mutter mehr Angst haben muß ihr
Kind wegen einer Mandeloperation zu verlieren. Keine Mutter soll
einen solchen Schmerz empfinden.
Bis zum heutigen Tage habe ich weder vom Klinikum Erfurt noch
von der Staatsanwaltschaft Antworten auf meine Fragen bekommen.
Warum mußte mein Kind sterben???......"
Eunice Bärwolff (
im Oktober 1996 )
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Die Empfänger dieses Briefes sind:
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt und Aufsichtsratsvorsitzender der Maximalversorgungsklinik (700kB)
Thüringer
Ministerium für Soziales und Gesundheit 
Präsident der Bundesärztekammer,
Dr. Karsten Vilmar 
DER
BUNDESMINISTER FÜR GESUNDHEIT, Horst Seehofer, MDB
Auf der Homepage von Cornelia ist zu lesen, wie der weitere Verlauf nach einer Tonsillektomie sich zum Unglück für unsere Familie entwickeln konnte. Das Unglück wurde trotz ausreichend Zeit nicht
einmal versucht fachgerecht abzuwenden. Was da geschah, macht uns noch heute
fassungslos und Zornig! Siehe bitte "Die
Behandlung".
Es genügt
gesunder Menschenverstand, die Cornelia gebotene
"Rettungskette" einzuordnen, einzuordnen als
das was es ist - kriminell.
Das
Wort "Kunstfehler" erscheint uns hier vollkommen unangebracht. Da wurden nicht einmal
die gebotenen handwerklichen Grundregeln zur Anwendung
gebracht.
Damals dachten wir noch, die Beteiligten werden zu ihren
persönlichen Fehlern stehen oder wenigstens zeitnah symbolisch einem akzeptablen Abschluß mit uns
Eltern außergerichtlich herbeizuführen
versuchen. Diesem Weg waren wir nicht abgeneigt!!! Das Angebot nach mehr als 3 Jahren an Cornelia -
ihr dafür allen ernstes 2500,-DM Schmerzensgeld
zuzugestehen, möchten wir besser nicht öffentlich
kommentieren.
Siehe dazu ausführlich"zivilrechtliche
Ansprüche"auf der Seite "Zivilrecht" .
Damals haben wir erwartet, die Verantwortlichen werden zügig
und angemessen zur Rechenschaft gezogen.
Bis zum 19.11.2002 ist das jedoch in keiner Form geschehen, angesichts
der Behandlungsfehler und der in Kauf genommenen Organisationsmängel ist dieses
Verschonen der
Verantwortlichen ebenso unverständlich wie
"Die Behandlung" unseres Kindes.
Cornelia liegt seit dem 10.10.1996 auf
dem Friedhof. Der AiP erhält 1997 die Approbation zugeschustert.
Der AIP, nun Arzt arbeitet weitere Jahre in der
Klinik. Nun betreibt er eine HNO-Praxis. Der Chef der HNO Klinik ist inzwischen
zum
Professor geschlagen worden.
Wir denken
über Täterschutz und erschreckendes Desinteresse vermeintlich
Zuständiger nach. Das hat uns in die Öffentlichkeit mit unserem
Klagen getrieben!
Die amtliche
Anklageschrift mit Datum vom 28.08.2001 mit dem
Tatvorwurf - fahrlässige Tötung von Cornelia Bärwolff
- zeigt beeindruckend, dass unser Aufschrei im Namen von
Cornelia voll und ganz berechtigt war. Diese Schrift kam erst
kurz vor Verjährung des berufsrechtlichen Tatbestandes zum Amtsgericht
Erfurt. Wir denken, wäre hier alles von Anfang an "rechtens" bei der
Aufklärung dieser Tötung von Cornelia zugegangen, dann hätte es nach
spätestens 3 Jahren zur Verurteilung vor einer Strafkammer des
Landgerichtes kommen müssen.
Der nun zuständige Strafrichter am Amtsgericht Erfurt hat die Hauptverhandlung wegen fahrlässiger Tötung auf den 30.September 2002 und den
01.10.2002 festgesetzt.
Auf Wunsch eines Strafverteidigers wurde die Hauptverhandlung auf den 11.11.2002 verschoben.
Und tatsächlich, nach mehr als 6 Jahren kommt es zur Hauptverhandlung.
Wir Eltern von Cornelia
wurden als Nebenkläger zugelassen.
Zumindest wurde nun (nach über 6 Jahren) den Eltern von Cornelia
erlaubt zwei Übelbringern auf der Anklagebank das Leid dieses
Kindes von Angesicht zu Angesicht zu klagen. Die
Kinderärztin
aus dem vorklinischen Bereich
wurde in keinster Form zur Rechenschaft gezogen, sie war als
Zeugin geladen.
Die
größtmögliche Entschuldigung gegenüber den Hinterbliebenen von
Cornelia wäre gewesen, wenn man im Strafprozess (besser davor) zu
den vielen schwerwiegendenen persönlichen Versagensdingen gestanden
hätte.
Das haben wir
nicht erleben dürfen.
Aber das Urteil
des Gerichtes: "Schuldig der fahrlässigen Tötung"
Als Krönung
empfinden wir, dass der verurteilte EX AIP über seinen Anwalt das
Amtsgericht wissen ließ, er werde nicht die Fahrtkosten des Anwaltes
der Bärwolffs zahlen. Die hätten sich ja einen Erfurter Anwalt
nehmen können. Da kann man nur den Kopf schütteln.
Wir
wollen zukünftigen Patienten und ihren Angehörigen
helfen, damit ihnen solches Leid erspart bleibt. Mögen unsere Aktivitäten ein wenig dazu beigetragen haben.
Nie wieder darf ein Kind in Deutschland so schrecklich und sinnlos unter ärztlicher Aufsicht sterben!
Das
ist im Sinn von Cornelia, ihr sind wir verpflichtet!
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