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Das immer wieder erschreckend verkannte
Nachblutungsrisiko infolge Tonsillektomie (TE)
für die Patienten

Cornelia-September 1996: Siehe Bitte unter "Presse"

Maurizio-Dezember 1996 : Folge - Schwerstbehindert, Totalpflegefall
Am 02.11.2005 um 04:22 Uhr in Klinik nach einer Operation verstorben.
Am 09.11.2005 Beerdigung, nun hat er seinen Frieden gefunden.

Nina- 29.04.2001 : seit dem im Wachkoma,
          13.12.2006 Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Julia-20.Oktober 2001 sterben lassen: Ermittlungsverfahren 2005 eingestellt

Paula: geboren 02.02.2000- gestorben 23.03.2004
Zur externen Seite: www.stiftung-paula-wittenberg.de


Julia Katharina
"Julias Tod bleibt unaufgeklärt"- Wuppertaler Rundschau 3.08.2005

"Ein unerklärliches Fehlverhalten"- 14.01.2004

15. Dezember 2003 PRO7 Bericht/
20.Oktober 2003 Düsseldorfer Express


"Schlampige und schleppende Ermittlung"(Wuppertaler Rundschau 10.09.2003)

Rätselhafter Tod im Krankenhaus(24.10.2002 Süddeutsche Zeitung)

Fall Julia Herbertz bewegt noch immer
(Wuppertaler Rundschau 19.10.2002)


17-Jährige verblutete nach Mandel-OP
Mutter erhebt Vorwürfe gegen Krankenhaus und Staatsanwaltschaft
(Wuppertaler-Rundschau vom 4.September 2002)
 

Nina
Nina liegt seit fünf Jahren im Wachkoma - Folgenschwere Mandeloperation beschäftigt Justiz: Anklage gegen HNO-Ärztin erhoben
(Mannheimer Morgen 14.12.2006)

Seit einem Jahr im Wachkoma:Blutungen nach einer Mandeloperation
wurden einem kleinen Mädchen zum Verhängnis
(Mannheimer Morgen - 07.05.2002)


Maurizio
Maurizio- Rechtliches und LinK zum OLG Celle

Mandeloperation hat das Leben eines Zwölfjährigen zerstört / Eltern erstreiten Entschädigung

Verteidiger fordern Obergutachten Gericht tadelt Fernbleiben der Ärzte
(Celle 20.03.2001)


Verpfuschten Ärzte das junge Leben des Maurizio Susio?(Celle 19.03.2001)

Gelähmter Maurizio bekommt Schmerzensgeld
(Tagesspiegel vom 03.April 2000 )

Stand vom 21.09.2002: Maurizio hat bisher kein Schmerzensgeld erhalten


 
 

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Wuppertaler Rundschau - Mittwoch, 3.August 2005 / Seite 1

Der Artikel im PDF Wuppertaler Rundschau-Julias Tod bleibt unaufgeklärt

" Julias Tod bleibt unaufgeklärt

Staatsanwaltschaft stellt im Fall
" Mandel-OP" Ermittlungen ein

Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft hat im Fall der im Petrus-Krankenhaus an den Folgen einer Mandel-Operation verstorbenen Julia Herbertz die Ermittlungen eingestellt. Die 17-Jährige war im Oktober 2001 in einer Blutlache auf dem Krankenhaus-Flur aufgefunden worden, Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos (Die Rundschau berichtete). Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft legte Julias Mutter Beschwerde beim Generalstaatsanwalt in Düsseldorf ein.

„Ich bin erschüttert, wie wenig offenbar der Wuppertaler Staatsanwaltschaft die Aufklärung des Todes eines 17-Jährigen Menschen wert ist", so Julia's Mutter Rosemarie Herbertz zur Rundschau. Sie hatte seit dem unerwarteten Tod ihrer Tochter immer wieder dafür gekämpft, dass der Fall nicht zu den Akten gelegt wurde.

"Kein Vorwurf zu machen"

Die Staatsanwaltschaft stützt sich in ihrer Entscheidung auf Gutachten von zwei HNO-Sachverständigen. Demnach könne den Ärzten im Petrus-Krankenhaus kein Vorwurf gemacht werden, „weder im Zusammenhang mit der Operation selbst, noch im Rahmen der Nachsorge", schreibt Staatsanwalt Stefan Oertgen in seiner Begründung für das Ende der Ermittlungen. Eine Klage könne also nicht erhoben werden.

Die Gutachter kommen zu dem Schluss, das trotz einer
„teilweise zu beanstandenen Dokumentation ein Behandlungsfehler nicht sicher nachgewiesen werden kann." Im Zuge der Ermittlungen war herausgekommen, dass im Petrus-Krankenhaus Aufzeichnungen über den Fall lückenhaft oder plötzlich verschwunden waren.

Den Umstand, dass Julia Herbertz an den Folgen der Mandel-Operation verblutete und sogar in einer Blutlache auf dem Krankenhausflur von den Nachtschwestern aufgefunden wurde, kommentiert Oertgen so: „Hierzu ist allerdings anzumerken, dasss der Begriff ,Blutlache' relativ ist. Es ist daher nicht auszuschließen, dass auch die Füllmenge zweier Nierenschalen von dem Betrachter als ,Blutlache' angesehen wird."

Gefährliche Blutkonserven

Warum Julia Herbertz trotz mehrmaligen Erbrechens großer Mengen von Blut keine Blutkonserven zugeführt bekommen hat, ist laut Staatsanwalt nachvollziehbar: „Die zögerliche Gabe von Blutkonserven ist nicht als Ausdruck von Sparsamkeit, sondern vor dem Hintergrund bestehender Infektionsgefahr bei Blutübertragungen und der insoweit gebotenen kritischen Abwägung der Risiken gerade bei jungen Patienten zu sehen."

Einem weiteren, von Rosemarie Herbertz privat in Auftrag gegebenen Gutachten, schenkte die Staatsanwaltschaft kaum Beachtung, es sei „nicht geeignet."

In diesem Gutachten waren schwere Vorwürfe gegen die behandelnden Ärzte im Petrus-Krankenhaus erhoben worden, was Operation, Dokumentation des Krankenhausaufenthaltes und Nachsorge betraf. „Ich kritisere außerdem, dass von der Staatsanwaltschaft wichtige Zeugenaussagen spät, kaum oder gar nicht berücksichtigt wurden", erklärt Rosemarie Herbertz. Auch hätten wichtige Beweise, wie zum Beispiel der Totenschein, nicht genügend Beachtung gefunden. Hier hatten die Ärzte eine falsche Todesursache angegeben, was auch von der Düsseldorfer Gerichtsmedizin belegt wurde.

"Wichtige Auskunft für das gesamte Haus"

All das hat nach Meinung der Staatsanwaltschaft Wuppertal nicht für eine Klage oder weitere Ermittlungen ausgereicht, „da der gegen die verantwortlichen Ärzte des Petrus Krankenhauses geäußerte Verdacht nach den Ermittlungen keine Bestätigung gefunden hat."
Von Seiten der St.Antonius-Kliniken sieht man sich bestätigt. Pressesprecher Martin Mackenberg-Hübner:" Wir können feststellen, dass keinem der betroffenen Mitabeiter schuldhaftes Verhalten anzulasten ist - das ist eine wichtige Auskunft für unsere Mitarbeiter wie für das gesamte Haus."

Lars M. Vollmering

KOMMENTAR - Meinung - Hintergrund (Seite 4 )

Ein erschreckendes Ende

Lars M. Vollmering über die Einstellung der Ermittlungen im Fall Julia Herbertz

 

    Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen im Fall Herbertz einzustellen, ist schlicht ein Skandal. Was heißt das Ganze im Umkehrschluss? Niemand ist an Julia's Tod schuld? Ein tragisches Unglück? Konnte beim einwöchigen Krankenhaus- aufenthalt mit zahlreichen Bluterbrechungs-Attacken bis zu ihrem Tod kein Arzt, kein Pfleger oder Schwester im Petrus-Krankenhaus feststellen, wie es um Julia Herbertz stand? Kam ihr Tod aus heiterem Himmel?

Es ist kaum nachvollziehbar, dass sich letztendlich niemand vor Gericht wird verantworten müssen. Bei jedem Verkehrsunfall wird zeitnaher, rücksichtsloser und umfassender ermittelt und angeklagt.
Vier Jahre „Ermittlungen" bei der Wuppertaler Staatsanwaltschaft brachten verspätete Zeugen- befragung, Kompetenzwirrwarr mit fünf unterschiedlichen Staatsanwälten und schließlich das Ermittlungsende mit einer Begründung, in der sogar gemäkelt wird, ob die Menge von zwei Nierenschalen Blut eine "Lache" ergeben – in der Julia Herbertz zusammengebrochen war.

Diese Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen, die nun wahrscheinlich nie erfahren, unter welchen Umständen Julia ums Leben kam. Besonders Brisant am Rande: Die Staatsanwaltschaft stützt sich in ihrer Begründung auf den Gutachter Professor Dr. Thomas Deitmer vom Klinikum Dortmund, der „keine Pflichtverletzung ärztlichen oder pflegerischen Verhaltens" im Petrus-Krankenhaus feststellen konnte. Jener Professor Deitmer ist Mitglied der „Fachärztlichen Arbeitsgruppe HNO-Heilkunde der Geschäftsstelle Qualitätssicherung NRW". Ebenfalls Mitglied als Vertreter in dieser 12-köpfigen Arbeitsgruppe: Der Chefarzt der HNO-Klinik im Petrus-Krankenhaus, Professor Dr. Carl-Peter Fues. Dass ausgerechnet also Fues-Kollege Deitmer ein (positives) Gutachten über die HNO-Klinik des Petrus-Krankenhauses abgeben durfte, ist mehr als unglücklich.

Drei bis fünf Todesfälle nach Mandeloperationen registriert man in Deutschland pro Jahr. Ein Risiko besteht also bei diesem vermeintlichen Routineeingriff immer. Doch dieser Fall hinterlässt einen besonders üblen Nachgeschmack."

mit freundlicher Genehmigung des Verfassers,
Wuppertaler Rundschau vom 03.August.2005


 

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"Können 100 000 Euro die Tränen Trocknen?" Bild 10.Mai 2004 Seite 5
mit freundlicher Genehmigung des Verfassers


 14.Januar 2004

Ein unerklärliches Fehlverhalten

Gutachter im Fall Herbertz wirft Petrus-Ärzten Versagen vor

(lmv) Neue Entwicklungen im Fall Julia Herbertz: Ein aktuelles Gutachten belastet die Ärzte im Wuppertaler Petrus-Krankenhaus mit schweren Vorwürfen. Dort war Julia Herbertz im Oktober 2001 nach einer routinemäßigen Operation an den Mandeln verblutet (Die Rundschau berichtete). Das neue Gutachten von Professor Dr. Jürgen Brückner von der renommierten Charité in Berlin ist inzwischen bei der Staatsanwaltschaft aktenkundig.

Es verschlägt einem als Gutacher die Sprache, wenn im Jahre 2001 in einem Krankenhaus eine Patientin (...) ausbluten kann, ohne das dies jemand bemerkt“, formuliert Brückner in seinem Gutachten. Hier einige weitere Auszüge, die es in sich haben:

  •  

    Die Untersuchungen, nach der OP, gerade die Bestimmung des Hämoglobinwertes, seien mangelhaft gewesen. Dass eine HNO-ärztliche Abschlussuntersuchung vor Julias Entlassung aus dem Petruskrankenhaus ausblieb kritisiert Brückner als „ärztliches Fehlverhalten und Missachtung der erforderlichen Sorgfalt“.

  •  

    Julia Herbertz hätte durchaus in eine Spezialklinik überstellt werden müssen. „Dass man sich nicht entschloss, die Patientin in eine Klinik mit größerer diagnostischer und therapeutischer Kompetenz zu verlegen, ist ein unbegreifliches Fehlverhalten“, so Brückner. Mit den Universitätskliniken Köln und Düsseldorf nennt der Gutachter zwei Krankenhäuser, in die Julia hätte verlegt werden können, was aber nicht geschah. Brückner: „Solche Fehler dürfen aus dieser Sicht Ärzten schlechterdings nicht unterlaufen.“

  •  

    Die ständigen Nachblutungen von Julia seien von den Ärzten nicht ausreichend behandelt worden. Brückner spricht in diesem Zusammenhang von „grobem Organisationsverschulden“. Allein, dass eine ständige Kontrolle des Hämoglobinwertes unterblieb sei „höchst fahrlässig“ gewesen.

  •  

    Die Dokumentation von Seiten des Krankenhauses zum Aufenthalt von Julia Herbertz sei lückenhaft, vorgenommene Eingriffe seien nicht eingetragen worden, das Krankenblatt „dürftig“. Allein die Dokumentation in der Todesnacht seien „so grob mangelhaft, dass der Spekulation Tür und Tor offen steht.“

Trauriges Fazit des Gutachtens: Eine intensivere Überwachung hätte den Tod von Julia Herbertz „verhindert oder zumindest um einige Stunden hinausgeschoben“ Brückner ist an der Charité Berlin Facharzt für Anaesthesiologie und leitete über Jahre den Anaesthesiedienst einer großen Deutschen HNO-Universitätsklinik.

„Aufgrund des Gutachtens weiß ich jetzt, dass meine Wahrnehmungen zum Tode meiner Tochter richtig waren“, erklärt Julia's Mutter Rosemarie Herbertz. Sie hatte das Privatgutachten bei Professor Brückner in Auftrag gegeben. Auch Herbertz-Anwältin Nicole Ziebarth sieht die Wahrnehmungen ihrer Mandantin bestätigt: „Das Gutachten bringt Licht ins Dunkel und deckt Misstände auf. Kein Jurist kann sich dem verschließen.“

Im Petrus-Krankenhaus hat man noch keinen Einblick in das Gutachten genommen. Man wolle „die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten und ob ein Verfahren eröffnet wird“, unterstreicht Martin Mackenberg-Hübner, Pressesprecher der St. Antonius-Kliniken, zu denen das Petrus-Krankenhaus gehört. Von Seiten der Klinik sei „alles beigetragen worden, was zur Unterstützung der Ermittlungsbehörden getan werden konnte.“

Dass jetzt von der Gegenseite ein „Parteigutachten“ an die Öffentlichkeit lanciert werde, obwohl die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen seien, zeige „die unterschiedlichen Standpunkte zum Ablauf des Verfahrens.“ Mackenberg-Hübner: „Wir können mit diesem Stil nicht einverstanden sein.“

mit freundlicher Genehmigung des Verfassers, Wuppertaler Rundschau vom
 14.Januar 2004


 

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 PRO 7- Bericht am 15. Dezember 2003 in "TAFF"

In dem umfassenden Fernsehbeitrag wurde aus einem neu vorliegenden Fach-Gutachten zitiert, welches die Anwältin der hinterbliebenen Mutter der Staatsanwaltschaft eingereicht hat:

"Ist ein Patient wegen einer Nachblutung in stationärer Behandlung, so darf er, gemessen an den Standards des Jahres 2001 nicht sterben, nur weil eine erneute Blutung nicht erkannt bzw. viel zu spät behandelt wird. Hier liegt immer ein Fehlverhalten (...)vor."

"Es verschlägt einem als Gutachter die Sprache, wenn im Jahre 2001 in einem Krankenhaus ein Patient ausbluten kann, ohne dass jemand dies  bemerkt".

"Wären diese andauernden Blutverluste rechtzeitig entdeckt worden und wäre Vorsorge getroffen worden (...) wäre es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu diesem tödlichen Zwischenfall gekommen."

 

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Düsseldorfer Express
"Düsseldorf Lokal 20.10.2003 Nach Mandelentzündung verbluteten zwei Patienten

Fall 1 Werden Todes-OPs vertuscht?

VORWÜRFE / Staatsanwaltschaft ermittelt schon seit zwei Jahren - noch immer ohne Ergebnis

Von MICHAEL KERST Wuppertal - Wie lange dauern eigentlich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in einem spektakulären Todesfall? Diese Frage muss sich die Staatsanwaltschaft Wuppertal gefallen lassen. Heute auf den Tag genau vor zwei Jahren verblutete die 17-jährige Julia Herbertz nach einer Mandeloperation im St. Petrus-Krankenhaus (EXPRESS berichtete) - und noch immer ist ihr schrecklicher Tod nicht aufgeklärt. Für die Rechtsanwältin Nicole Ziebarth, die Julias Mutter Rosemarie Herbertz vertritt, sind die Ermittlungen ein Skandal: "Inzwischen ist der fünfte Staatsanwalt mit dem Todesfall befasst - aber ein Ergebnis ist immer noch nicht in Sicht", empört sich die Anwältin. "Die Ärzte als Halbgötter in Weiß werden einfach für unschuldig gehalten, bis das Gegenteil bewiesen ist. Und ich bin sicher: Wenn Frau Herbertz nicht so nachgebohrt hätte, dann hätte die Staatsanwaltschaft die Akten im Keller verschwinden lassen." Obwohl ein Gutachten der Düsseldorfer Rechtsmedizin nachgewiesen hatte, dass Julia Herbertz an Blutungen aus ihrer Operationswunde gestorben ist (das Krankenhaus hatte sie wegen Magenblutens behandelt), verzögern sich die Ermittlungen immer weiter. "Ich vermute inzwischen, das Ganze wird auf
höchster politischer Ebene ausgemacht", sagt die Rechtswältin. "Erst jetzt - nach zwei Jahren - werden schleppend Gutachten und Zeugenaussagen eingeleitet. Auf den Gedanken, endlich mal ein paar Ermittler in die Klinik zu jagen, kommt der Staatsanwalt nicht einmal."
Dem widerspricht Staatsanwalts-Sprecher Alfons Grevener: "Die Dauer des Verfahrens ist in einem solchen Verfahren völlig normal. Das Problem sind die Sachverständigen - wir warten noch auf deren Gutachten." Allzu langes Warten kann allerdings die Ärzte aus dem Schneider bringen: "Nach fünf Jahren sind standesrechtliche Konsequenzen verjährt", erläutert Nicole Ziebarth. "Dann können die fröhlich weiter operieren." Rosemarie Herbertz kommt seit dem tragischen Tod ihrer Tochter nicht mehr zur Ruhe: "Für mich ist das Maß jetzt voll: Ich werde gegen jeden einzelnen der verantwortlichen Ärzte des Petrus-Krankenhauses Strafanzeige wegen
fahrlässiger Tötung erstatten."
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Fall 2 Auch Rolf-Dieter B###### starb nach Mandel-OP Auch der 51-jährige Rolf-Dieter B###### bekam nach einer harmlosen Mandel-OP im Petrus-Krankenhaus plötzlich unerklärliche Blutungen, dazu noch eine Lungenentzündung und eine ansteckende Virus-Infektion. B###### starb am 22. Dezember 2001 - zwei Monate nach Julia Herbertz. Seine Tochter Tina S###### wird ebenfalls durch die Rechtsanwältin Nicole Ziebarth vertreten. Wie EXPRESS erfuhr, soll die Exhumierung von Rolf-Dieter B###### in Kürze erfolgen - ebenfalls fast zwei Jahre nach seinem Tod.
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Fall 3 Knapp am Tod vorbei: David R###### Der heute 21-jährige David Reineke ist um ein Haar einem ähnlichen Schicksal wie Julia Herbertz entgangen. "Nach meiner Mandeloperation wurde ich nach Hause entlassen - bekam aber nach einer Woche heftige Blutungen im Hals, direkt aus der Schlagader", erzählt er. "Nach eine Not-OP wurde ich wieder entlassen ... und wenige Tage später blutete ich wieder." Die Ärzte hätten ihm damals gesagt: "Wenn Sie wenige Minuten später gekommen wären, dann wäre es verdammt gefährlich geworden." Und David weiß inzwischen: "Ich wäre fast gestorben." "

Ende Zitat aus EXPRESS vom 20.10.2003, mit freundlicher Genehmigung des Verfassers

     

 


 

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10. September 2003
"wuppertaler - rundschau

 

"Schlampige und schleppende Ermittlung"

Untersuchung der Staatsanwaltschaft im „Fall Herbertz" kommt kaum voran

Vor knapp 23 Monaten verstarb Julia Herbertz im Wuppertaler Petruskrankenhaus. Die 17-Jährige hatte sich damals routinemäßig an den Mandeln operieren lassen und war danach verblutet (Die Rundschau berichtete). Ihre Mutter, Rosemarie Herbertz, hatte danach umgehend Strafanzeige gestellt und eine Obduktion vornehmen lassen. Von Seiten der Wuppertaler Staatsanwaltschaft, die damals die Ermittlungen aufnahm, sind aber bis heute kaum Ergebnisse im „Fall Herbertz" zu vermelden. Auch ob überhaupt Anklage erhoben wird, ist immer noch nicht klar.

„Die Staatsanwaltschaft ist bisher eher durch schlampige und schleppende Ermittlung in Erscheinung getreten", echauffiert sich Nicole Ziebarth, Nebenklagevertretung und Anwältin von Rosemarie Herbertz. Es habe sich erschreckend wenig in der bisherigen Untersuchungszeit getan.

Zur Erinnerung: Ende September 2001 ließ sich Julia Herbertz die Mandeln auf der HNO-Station des Petruskrankenhauses entfernen. Danach klagte die junge Frau immer wieder über starkes Bluterbrechen, wurde mehrmals wieder ins Petruskrankenhaus eingeliefert, wo sie drei Wochen nach der OP nachts tot in einer Blutlache auf dem Krankenhausflur aufgefunden wurde. Die Ärzte gaben im Totenschein damals eine massive Blutung in der Magengegend als Todesursache an. Die Obduktion der Rechtsmedizin Düsseldorf ergab etwas Anderes: Julia Herbertz war aus dem Operationsgebiet an der Mandel verblutet. „Damit war eigentlich schon bewiesen, dass beim Tod meiner Tochter etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sein kann. Trotzdem wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft wenig zur Aufklärung des Falles beigetragen", erhebt Rosemarie Herbertz schwere Vorwürfe.

Mittlerweile ist der fünfte Staatsanwalt mit dem Fall beauftragt. Richtig in Gang gekommen seien die Ermittlung aber erst in diesem Frühjahr, „als wir in einem Brief rechtliche Schritte angedroht und gleichzeitig der Staatsanwaltschaft detailliert aufgelistet haben, in welchen Bereichen ermittelt werden sollte – eigentlich ein Unding", so Nicole Ziebarth. Erst danach sei angefangen worden, Zeugen zu vernehmen – anderthalb Jahre nach dem Vorfall. Auch dem Gedächtnisprotokoll der Mutter, die ausführlich die Zeit von Julias Krankenhausaufenthalt dokumentierte, sei genausowenig nachgegangen worden wie der Aussage eines Zimmernachbarn von Julia in der Todesnacht. „Der Mann hatte bei der Kripo im Nachhinein Angaben über den zeitlichen Hergang gemacht, die der Darstellung des Krankenhauses widersprechen", so die Anwältin. Auch im Gedächtnisprotokoll würden massive Widersprüche zu den Krankenhausakten aufgedeckt. Man verlasse sich bei der Staatsanwaltschaft lediglich auf Gutachten, parallel werde so gut wie nicht ermittelt. Auch nicht im Zusammenhang mit dem anonymen Brief, der am Tag von Julias Beerdigung bei Rosemarie Herbertz einging. Hier benannte ein offensichtlicher Krankenhaus-Insider namentlich die Ärztin, die am Tod Julias schuld sein soll.

Bei der Wuppertaler Staatsanwaltschaft kann man die Aufregung nicht verstehen. „Solche Vorwürfe sind unverständlich. Der Reihe von Beweisanträgen wurde nachgegangen, das dauert aber seine Zeit", erklärt Oberstaatsanwalt Alfons Grevener. Inzwischen seien zwei weitere Sachverständigen-Gutachten in Auftrag gegeben worden, was ebenfalls seine Zeit dauere. „Deswegen ist auch nicht absehbar, ob und wann Anklage erhoben werden wird", so Grevener. Der zeitlich lange Ablauf sei bei derartigen Ermittlungen normal. Das Petruskrankenhaus habe sich in der Zwischenzeit ebenfalls einen Anwalt im „Fall Herbertz" genommen und bereits einen Gutachter abgelehnt.

Für Rosemarie Herbertz sind die Aussagen der Staatsanwaltschaft mehr als unbefriedigend: „Es besteht massives öffentliches Interesse, denn schließlich könnte das, was meiner Tochter passiert ist, jedem Bürger in Wuppertal auch passieren." "

Lars M. Vollmering

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" Unglaublich zäh

Lars M. Vollmering zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im „Fall Herbertz"

    „Die Mühlen der Justiz mahlen langsam" – das weiß sogar der Volksmund. Aber so langsam wie im „Fall Herbertz"? Im Oktober ist es zwei Jahre her, dass Julia Herbertz an einer Routine-Operation verblutete. Und noch immer ist nicht klar, ob überhaupt jemals geklärt wird, wie es zu diesem tragischen, unerwarteten Todesfall kam. Das kann, das darf eigentlich nicht sein – gerade im Interesse der gesamten Wuppertaler Bevölkerung. Ist etwas schief gelaufen, dann müssen die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Hat keiner der verantwortlichen Ärzte, Pfleger, Schwestern etwas falsch gemacht, werden und müssen die Vorwürfe verstummen.

    Man muss sich die Situation emotional vor Augen führen: Da ist eine Mutter, die ihr Kind unerwartet verliert und bis heute nicht weiß warum. Das muss schrecklich sein. Aber deswegen müsste nicht nur Rosemarie Herbertz ein großes Interesse an einer baldigen Aufklärung des Falles haben, sondern gerade auch das Petruskrankenhaus. Hier ist man sich ja keines Fehlverhaltens bewusst, die Vorwürfe stehen trotzdem im Raum. Eigentlich ein weiterer Anreiz für die Staatsanwaltschaft für Aufklärung zu sorgen.

    Aber vielleicht ist der Fall nicht prominent genug, um zeitnah ermittelt zu werden. Ein vielleicht korrupter Oberbürgermeister, ein Mordfall auf Mallorca – da waren Kapazitäten frei, um sich umgehend mit den Fällen zu beschäftigen. Dabei hat die öffentliche Resonanz auf Julia Herbertz' Tod gezeigt, wie sehr die Bevölkerung eine Aufklärung des Falles wünscht: Nicht nur die Wuppertaler nahmen Anteil, bundesweit berichteten RTL, Pro Sieben, die Springer-Presse über die Umstände des Todes. Und tagtäglich müssen sich Wuppertaler für so genannte „Routine-Operationen" unters Messer legen – bestimmt mit einem mulmigen Gefühl. Gerade die Patienten hätten ein Anrecht darauf zu erfahren, ob solche Operationen in einem Krankenhaus risikoreicher sind als anderswo.

    Es ist ohnehin ein Unding, dass erst die Nebenklage dem mittlerweile fünften(!) Staatsanwalt erklären muss, wie er zu ermitteln hat, dass Zeugen vernommen werden müssen. Und zwar nicht erst dann, wenn die sich an nichts mehr erinnern können. Wenn man böse wäre, könnte man von Glück sagen, dass der zuständige Staatsanwalt ein halbes Jahr nach dem Betrautsein mit dem Fall Zeugen befragen ließ. Im „Fall Herbertz" wechselt der Staatsanwalt nämlich sonst statistisch gesehen bereits alle 4,4 Monate.

    Deswegen kann der Appell an die Wuppertaler Staatsanwaltschaft nur lauten, den „Fall Herbertz" ermittlungstechnisch weiter zu bringen, als einfach nur den
    „Gutachterkrieg" unglaublich zäh zu verwalten – Personalnot hin oder her. Denn schließlich hat auch die Staatsanwaltschaft ein bestimmtes Interesse: Sie will mögliche Straftaten aufklären und vor Gericht bringen. Aber auch dafür gibt es gesetzliche Fristen: Sollten tatsächlich Ärzte für den Tod von Julia Herbertz verantwortlich sein, gibt es für sie keine berufsrechtlichen Auswirkungen, wenn der Fall nicht innerhalb von fünf Jahren vor Gericht kommt. Knapp zwei Jahre sind schon vergangen. "

     

 


 

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Süddeutsche Zeitung Nr.246/Seite 42   Donnerstag 24.Oktober 2002

"Rätselhafter Tod im Krankenhaus"PDF:Rätselhafter Tod im Krankenhaus -Süddeutsche Zeitung

mit freundlicher Genehmigung der Verfasserin


 

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Wuppertaler Rundschau 19.10.2002

Fall Julia Herbertz bewegt noch immer Fall Julia Herbertz bewegt noch immer

 


 

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Foto Julia Herbertz - privat von Mutter für diese Seite zur Verfügung gestellt  

  Mittwoch, 4. September 2002
"wuppertaler - rundschau

17-Jährige verblutete nach Mandel-OP
Mutter erhebt Vorwürfe gegen Krankenhaus und Staatsanwaltschaft

 

 

 

 

 

 Julia Herberts starb im Oktober 2001 im Wuppertaler ######- ###########. die 17-Jährige wurde morgens in einer Blutlache auf dem Krankenhausflur gefunden. knapp drei Wochen vorher war sie auf der dortigen HNO-Station routinemäßig an den Mandeln operiert worden. Julias Mutter Rosemarie Herbertz, wirft den zuständigen Ärzten einen Behandlungsfehler vor. Außerdem seien die Ermittlungen der Wuppertaler Staatsanwaltschaft in dem Fall bisher kaum vorangekommen.

  (Fortsetzung von Seite 1)
Rosemarie Herbertz hat die Umstände des Krankenhausaufenthalts von Julia vom 27.September bis zum 20.Oktober genau protokolliert:
Bereits kurz nach der Operation an den Mandeln klagte Julia über Bluterbrechen. Nichts Ungewöhnliches, sagte man ihr auf der HNO-Station des ######-Krankenhauses. Das sei nach einer Mandel-OP durchaus normal. Einen Tropf erhielt Julia zunächst nicht. Das geschah erst, als das Mädchen auch an den folgenden Tagen sich mehrfach an Blut und Nahrung ergeben musste. Julia erhielt zwar Magentropfen, ein Arzt lies sich aber nicht blicken.

"Nicht ernst genommen"

Die 17-Jährige hatte 38,6 Grad Fieber, rote Flecken auf der Haut, Blut im Stuhl und eine Wange war dick angeschwollen. "Als ich das Krankenhauspersonal darauf hinwies hat man mich überhaupt nicht ernst genommen", berichtet Rosemarie Herbertz. Obwohl die Mutter die Ärzte bat, ihre Tochter noch länger im Krankenhaus zu behalten, wurde Julia am 4.Oktober, sechs Tage nach dem Routine-Eingriff, entlassen. Doch Julias Zustand besserte sich nicht. Nur einen Tag später musste sie wegen starkem Bluterbrechen per Notarzt wiederum  ins ######-######### eingeliefert werden.
Die diensthabende Ärztin fand keine Blutungsquelle. Zur Besserung sollte Julia eigentlich Tropfen für die Magenschleimhaut erhalten. Statt dessen bekam sie von der Krankenschwester versehentlich einen Schleimlöser verabreicht. Zwei Tage nach der Einlieferung wurde Julia entlassen.
"Ich war perplex", sagt Rosemarie Herbertz, "schließlich hatte man bis dato die Blutungsquelle nicht gefunden". Doch nur drei Tage später, am 10.Oktober, brach Julia nachts erneut ohnmächtig mit einem Blutsturz zusammen. Wieder folgte die Einlieferung ins ######-##########.
Im OP wurden beide Stellen im Hals vernäht. Da Julia eine seltene Blutgruppe hatte, musste nach Konserven telefoniert werden. Auf der Intensivstation wurde Julia der Magen noch in der Nacht und ein weiteres Mal am folgenden Mittag gespiegelt. Die Ärzte vermuteten nähmlich eine andere Blutungsquelle als die operierten Mandeln (Tonsillenlogen).
Beim ersten Mal fand man nichts. Später setzte man zwei Clips ein, um angebliche Risse im Magen zu schließen. Julias Blutwert war sehr niedrig. Obwohl inzwischen vier Konserven eingetroffen waren, hatte das Mädchen am Krankenbett keine Blutzufuhr.
"ich habe deswegen einen Arzt zur Rede gestellt; Der sagte mir, dass das Ärzteteam entschieden habe, Julia kein Blut zu geben", erzählt Rosemarie Herbertz. Begründung: Der Blutwert sei den Umständen entsprechend okay. Am 12. Oktober wurde Julia von der Intesiv- auf die Wachstation, am 15. Oktober wieder auf die HNO-Station verlegt. Am 20. Oktober war sie tot.

Anonymer Brief

Der Mutter sagte man, sie sei friedlich eingeschlafen. Tatsächlich war Julia vorher in einer Blutlache auf dem Krankenhausflur zusammengebrochen und vergeblich reanimiert worden. Rosemarie Herbertz stellte Strafanzeige, die Leiche wurde von der Gerichtsmedizin Düsseldorf obduziert. Am Tag der Beerdigung ging im Hause Herbertz als Kondulenzschreiben ein anonymer Brief ein. Darin beschuldigt ein offensichtlicher Krankenhaus-Insider namentlich - die operierende Ärztin sei für den Tod Julias verantwortlich. Der Brief wurde von der Kripo beschlagnahmt. Erst vor knapp drei Wochen legte die Gerichtsmedizin ein abschließendes Gutachten zur Todesursache vor. Die Befunde: "Julia Herbertz ist infolge einer diffusen Blutung aus dem Operationsgebiet der linken Tonsillenloge verblutet" Dort befand sich - im Gegensatz zur rechten Tonsille - auch deutlich mehr Nahtmaterial. Hingegen fanden die Gerichtsmediziner keine Blutungsquelle im Magen, obwohl die Ärzte dort sogar operiert und Clips eingesetzt hatten, um die erwähnten "Risse" zu schließen. Die Lunge wies Bluteinatmungsherde auf. Leber und Gehirn waren hahezu blutleer.

Kunstfehler-Verdacht

Für die Wuppertaler Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht auf eine strafrechtlich relevante Fehlbehandlung im "Fall Julia Herbertz". der zuständige Staatsanwalt Ralf Meyer betonte gegenüber der Rundschau:"es wird ermittelt, allerdings noch nicht gegen einzelne Ärzte". Bei seinen Ermittlungen stützt sich Meyer auf das Gutachten, auf die im Oktober beschlagnahmten Krankenhausunterlagen sowie ein weiteres Gutachten, welches demnächst in Auftrag gegeben wird. Nicht ausreichend, findet Herbertz-Anwältin Nicole Ziebarth:" Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft den Hinweisen von Frau Herbertz, wie dem anonymen Brief und den geschilderten Erlebnissen der Komplikationen, nicht nachgegangen ist." Man habe lediglich auf das abschließende Gutachten gewartet. Ziebarth:"Falls es auf Zeugen ankommt, die von Frau Herbertz ebenfalls benannt wurden, können diese aufgrund der zeitlichen Zäsur keine genauen Angaben mehr machen."

Widersprüche nicht erkannt?

Außerdem habe die Staatsanwaltschaft die offensichtlichen Diskrepanzen zwischen den Schilderungen der Mutter und der Krankenhausakte nicht erkannt. Neben der Einholung des Gutachtens, so der Vorwurf, habe die Staatsanwaltschaft keine parallelen Ermittlungen angestellt. Und dass, obwohl der Fall seit vergangenem Jahr bereits bei vier Staatsanwälten gelandet war. Meyer weist die Vorwürfe zurück. Man werde, je nach Wichtigkeit, die Befragung der Zeugen prüfen, so Meyer.
Der Rundschau liegen die Aussagen zweier Zeuginnen vor. Unabhängig und übereinstimmend erzählten sowohl eine Bekannte als auch die Mutter eines Mitpatienten, wie es Julia auf der HNO-Station erging: die Bekannte hatte Julia noch kurz vor deren Tod besucht. Julia habe das Gefühl gehabt, wieder zu bluten und erhielt im Schwesternzimmer lediglich ein paar Papiertücher.

Keinen Arzt gerufen

Ein Arzt wurde nicht gerufen. Julia sei empört gewesen, denn schon mindestens über eine Stunde vorher hatte sich kein Pflegepersonal auf das Klingeln der Patientin gemeldet. Einen ähnlichen Vorfall beobachtete auch die weitere Zeugin einige Tage vorher wärend der Nacht. Auch da hatte sich über Stunden kein Pflegepersonal aufgrund des Klingelns gemeldet. Die Zeugin bestätigte auch die Geschichte von der geschwollenen Wange.
Im ######-########## das zu den #########-######## gehort, gibt man zum vorliegenden Fall folgende Stellungnahme ab;"Wir bedauern natürlich den tragischen Tod von Julia Herbertz", erklärt ########### Pressesprecher Martin Mackenberg-Hübner.  Aufgrund der staatsanwaltlichen Ermittlungen werde man aber zum schwebenden Verfahren keine weiteren Angaben machen. Allerdings: "Aus unserer Sicht besteht kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von Seiten der Ärzte", so Mackenberg Hübner.

Rosemarie Herbertz will die Umstände, die zum Tod ihrer Tochter geführt haben, endlich aufgeklärt wissen. Nicht aus Rache, "sondern damit andere Menschen in und um Wuppertal kein ähnliches Schicksal erleiden müssen."
Lars M. Vollmering"

mit freundlicher Genehmigung vom Verfasser sowie Wuppertaler-Rundschau

www.wuppertaler-rundschau.de
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Mannheimer Morgen     14.12.2006

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Nina liegt seit fünf Jahren im Wachkoma

Folgenschwere Mandeloperation beschäftigt Justiz: Anklage gegen HNO-Ärztin erhoben

Von unserem Redaktionsmitglied Waltraud Kirsch-Mayer

Blutungen nach einer Mandelentfernung wurden Nina zum Verhängnis: Das zehnjährige Mädchen liegt seit dem 29. April 2001 im Wachkoma. "Zu sehen, wie Nina wieder einmal lächelt - für dieses Erlebnis würden wir alles tun." Mit diesem innigen Wunsch der Mutter begann vor viereinhalb Jahren eine "MM"-Reportage über die folgenschwere Routineoperation, die das Leben der Familie komplett veränderte. Gestern teilte die Mannheimer Staatsanwaltschaft mit: Gegen die damalige Ärztin ist Anklage wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung erhoben worden.

Es ist Sonntag, als auf der HNO-Station des Mannheimer Universitätsklinikums so einiges schief läuft und in eine Katastrophe mündet. In der gestrigen Pressemitteilung der Staatsanwalschaft heißt es: "Der Beschuldigten wird vorgeworfen, als diensthabende Assistenzärztin auf zwei Tage nach der Operation auftretende Nachblutungen unzureichend reagiert und hierdurch einen massiven Blutverlust mit schwerem Sauerstoffmangel im Gehirn verschuldet zu haben."

Nach den Gedächtnisprotokollen, die seinerzeit die Eltern und Großeltern von Nina zu Papier gebracht und der Staatsanwaltschaft übergeben haben, spielten sich die dramatischen Ereignisse folgendermaßen ab: Zwei Tage nach der Mandeloperation spuckt das Mädchen nach dem Essen große Mengen Blut. Der Vater, zwei Schwestern und die Stationsärztin - die heute 35-Jährige hat inzwischen das Klinikum verlassen - rollen das panisch blutgurgelnde Kind im Bett zum Fahrstuhl, um es zum OP-Saal zu bringen. Dort steht man allerdings vor verschlossenen Türen. Unverrichteter Dinge wird Nina wieder zur Station gebracht. Die kleine Patientin bekommt eine Infusion, darf Eiswürfel lutschen. Die Eltern werden informiert, dass der für den Sauerstoffgehalt wichtige Hämoglobingehalt auf einen kritischen Wert abgesunken ist und möglicherweise Bluttransfusionen notwendig werden. Nina ist bereits in den Armen ihrer Mutter eingeschlummert, als sich ein neuer Blutschwall ankündigt. Ein zweites Mal wird die Kleine in hektischer Eile Richtung OP-Saal geschoben, aber dieses Mal zu einem anderen. Auch hier sind die Türen verschlossen - offenbar hat niemand den sonntäglichen Notfall telefonisch angekündigt. Als Nina endlich auf einem OP-Tisch liegt und das Wundbett im Hals vernäht wird, ist wertvolle Zeit vergangen. Das kollabierte Mädchen kann zwar zurück ins Leben, nicht aber ins Bewusstsein geholt werden: Der enorme Blutverlust und der dadurch verminderte Sauerstofftransport haben ihr Hirn massiv geschädigt.

Seitdem liegt Nina im Wachkoma - "ohne dass Aussicht auf Heilung besteht", wie es in der staatsanwaltschaftlichen Erklärung heißt. Familie P., die in der Region lebt, hat ihr Töchterchen im März 2002 nach Hause geholt und leistet die Rund-um-die Uhr-Pflege gemeinsam mit Kräften eines Spezialdienstes, deren Einsätze der Badische Gemeinde-Versicherungsverband bezahlt. Und wie geht es Nina? "Ihr Zustand ist relativ stabil", sagt die Mutter. Sie weiß, dass ihr nur übrig bleibt, dafür zu sorgen, dass sich Nina in ihrer Welt auf ihre Weise wohl fühlt.

Mannheimer Morgen
14. Dezember 2006

 Von unserem Redaktionsmitglied Waltraud Kirsch-Mayer

 

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Hoffen auf ein Wunder:
Die kleine Nina schon ein Jahr im Wachkoma

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Dienstag, 7.Mai 2002

Nina links im Bild mit ihrer lieben Schwester Fenja in besseren Zeiten


Fenja umarmt Nina - ein Schnappschuss aus unbeschwerten Tagen, Das Foto der beiden zärtlichen Schwestern aus dem Rhein-Neckar-Kreis entstand im letzten gemeinsamen Familienurlaub.
Vier Wochen später wurden der damals fünfjährigen Nina (links)die Mandeln entfernt: Seit dem folgenschweren 29.April 2001 liegt das Mädchen im Wachkoma (Foto:privat-von den Eltern zur Verfügung gestellt)

"Zu sehen, wie Nina wieder einmal lächelt - für dieses Erlebnis würden wir alles tun"

Seit einem Jahr im Wachkoma:
Blutungen nach einer Mandeloperation
wurden kleinem Mädchen zum Verhängnis


Für die Familie bleibt Ninas lebensfrohes Lachen unvergessen ( Bild:privat )

Von unserem Redaktionsmitglied Waltraud Kirsch-Mayer

Fenja kriecht zu ihrer sechsjährigen Schwester unter die Decke, kuschelt sich an sie, streicht ihr immer wieder über die Wange und beginnt aus einem Buch mit Geschichten vorzulesen. Nina gleicht einem nachtfein gemachten Engelchen. Fast könnte man glauben, der zarte Blondschopf sehe mit schon etwas schläfrig entrücktem Blick die Schwester an. "In solchen Momenten denke ich, jetzt müsste sie einfach aufwachen und alles wie früher sein", sagt die Mutter - fügt aber gleich hinzu: "Ich weiß, dass es dafür keine Chance gibt - wir können von Glück sagen, wenn sie wieder zu Bewusstsein kommt." Denn Nina liegt jetzt schon ein Jahr im Wachkoma. Blutungen nach einer Allerweltsoperation, der Entfernung von Mandeln, wurden dem Mädchen zum Verhängnis. Und seitdem ist für die Familie nichts mehr, wie es einmal war.

In den ersten Monaten hat Eldrid P. die Geschehnisse des 29. April 2001 immer wieder in Albträumen, aus denen sie schweißgebadet aufschreckte, aufs Neue durchlebt. Die nächtlichen Schreckensbilder sind seltener geworden, der tägliche Kampf um Normalität im Familienleben ist geblieben.

Was sich an jenem Sonntag vor einem Jahr in der Hals-Nasen-Ohren-Klinik des Mannheimer Universitätsklinikums abgespielt hat, ist inzwischen Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Recherchen: Die Behörde ermittelt wegen möglicher fahrlässiger Körperverletzung und holt fachärztliche Gutachten ein. Von "einem Einzelfall, dem ein schicksalhaftes Geschehen zu Grunde liegt", spricht Klinikum-Verwaltungsdirektor Clemens Flock, der wegen des schwebenden Verfahrens keine näheren Auskünfte geben will. Flock betont, das Klinikum bedauere den "ausgesprochen tragischen Vorfall". Die Geschäftsführung habe die Ereignisse zum Anlass genommen, das "kontinuierlich betriebene Qualitätsmanagement auf den Prüfstand zu stellen".

Dass an dem April-Sonntag so einiges schief gelaufen sein muss, dürfte unstrittig sein - denn sonst hätte der zuständige Badische Gemeinde-Versicherungsverband nicht den Eltern nach Abschluss eigener Prüfungen mitgeteilt, dass "die kausalen Schadensfolgen aus Ninas Behandlung" finanziell getragen werden.

Eltern und Großeltern, die damals Nina in der HNO-Klinik besuchten, haben Gedächtnisprotokolle zu Papier gebracht. Nach den Schilderungen der Familie ereignete sich Folgendes: Freitags bekommt die fünfjährige Nina Mandeln wie Polypen entfernt - die Mutter hat sich mit in die Klinik aufnehmen lassen. Der Routineeingriff verläuft ohne besondere Vorkommnisse. Sonntags, also zwei Tage später, stellen sich jedoch Nachblutungen ein: Nina - sie hat bereits Nudeln mit Fleischsoße serviert bekommen - spuckt plötzlich in großen Mengen Blut. Der Vater, zwei Schwestern und die Stationsärztin rollen das panisch blutgurgelnde Kind zum Aufzug, Ziel ist der OP-Saal. Dort steht man allerdings vor verschlossenen Türen, weil der Trakt gerade gewartet wird - was offensichtlich vom Personal niemand wusste. Unverrichteter Dinge wird Nina wieder auf die Station gebracht. Die Ärztin schaut in den nicht mehr blutenden Rachen und saugt Schleimfäden ab, wie der Vater beobachtet. Danach bekommt die kleine Patientin eine Infusion und darf Eiswürfel lutschen. Jürgen P. ist sich ganz sicher: "Zu diesem Zeitpunkt hätte Nina gerettet werden können, wenn das Wundbett vernäht worden wäre - weil dann mit größter Wahrscheinlichkeit eine erneute arterielle Blutung nicht aufgetreten wäre."

Wieder zurück auf der Station, werden die Eltern informiert, dass möglicherweise eine Bluttransfusion nötig werden könnte. Gegen Abend erfährt Eldrid P., dass der für den Sauerstofftransport wichtige Hämoglobingehalt auf einen kritischen HB-Wert von 7,5 abgesunken ist. Offenbar beschließen die Ärzte zunächst abzuwarten und keine Blutkonserven zu geben. Nina ist bereits in den Armen ihrer Mutter eingeschlummert, als erste Tropfen eine neue schwallartige Blutung ankündigen. Schreiend rennt Eldrid P. auf den Gang und ruft um Hilfe. Ärztin und Schwester rollen das Mädchen im Bett zunächst zum Tupfen der Blutung ins Untersuchungszimmer, danach ein zweites Mal an diesem Tag zum Aufzug Richtung OP-Saal, aber dieses Mal zu einem anderen. Als Nina mit roten Schaumklumpen vor Mund und Nase, wie sich die Mutter erinnert, nach einem "sehr langen Weg" am OP-Eingang ankommt, sind die Türen verschlossen. Wiederum vergeht wertvolle Zeit, ehe die wild fuchtelnde Gruppe entdeckt wird. Anscheinend hatte niemand den Notfall telefonisch angekündigt. Als sich endlich die Schleuse öffnet, erkennt ein Arzt die prekäre Situation und bringt Nina in den OP. Bis dahin sind mindestens 17 Minuten verstrichen, wie Dokumente offenbaren. Später erfahren die Eltern, dass bei ihrem Töchterchen der Kreislauf zusammengebrochen ist, sie aber reanimiert werden konnte. Die Wunde im Hals sei genäht worden. Was die Eltern zu diesem Zeitpunkt noch nicht wissen: Nina wurde zwar ins Leben, nicht aber ins Bewusstsein geholt: Sie liegt seitdem im Wachkoma. Der massive Blutverlust und der damit reduzierte Sauerstofftransport haben das Hirn geschädigt.

Eine der zentralen Fragen bei den medizinischen Gutachten dürfte sein, ob nach der ersten Nachblutung und dem abgesunkenem HB-Wert eine Transfusion zwingend geboten gewesen wäre. Die Mutter notiert in dem Gedächtnisprotokoll, sie hätte an jenem Sonntagnachmittag den Wunsch nach einer Eigenblutspende für Nina geäußert. Sie habe aber zu keinem Zeitpunkt Spenderkonserven grundsätzlich abgelehnt - schließlich sei mit der Unterschrift des Aufklärungsbogens das Einverständnis für eine Bluttransfusion als Notfallmaßnahme gegeben worden. Außerdem gilt zu klären, ob es überhaupt richtig war, das Mädchen in einen weit entfernten, sonntags nicht voll besetzten OP-Trakt zu bringen oder es mehr Sinn gemacht hätte, die nähere Intensivstation aufzusuchen. Und schließlich dürfte bei den Ermittlungen eine Rolle spielen: Gab es in der HNO-Klinik für solch eine Nachblutungskomplikation eine konkrete Notfallanweisung? Wenn ja, hat diese möglicherweise nicht gegriffen, weil Hektik und Panik das Handeln bestimmte - schließlich sind auch Mediziner nur Menschen, die im entscheidenden Augenblick die Nerven verlieren können.

Zunächst kam Nina auf der Mannheimer Kinderintensivstation, nach vier Wochen wurde die Fünfjährige in eine Einrichtung für Frührehabilitation am Kinderkrankenhaus Park Schönfeld in Kassel verlegt. Damit begann ein Kraftakt für das Familienleben: Eldrid P. lebte mit ihrer Jüngsten ein Dreivierteljahr auf der Spezialstation. Am Wochenende setzte sich Jürgen P. mit Fenja, die unter der Woche von Angehörigen und Freunden mitbetreut wurde, ins Auto. Weihnachten, Silvester verbrachte die Familie in einem kleinen Krankenzimmer in Kassel - auch Ninas sechsten Geburtstag. "Nachdem, was ich erlebt habe, würde ich nie mein Kind allein in einer Klinik lassen", erklärt Eldrid P. Und dennoch ist sie weit davon entfernt, den Berufsstand in Weiß grundsätzlich schlecht zu machen. "Ich habe Ärzte und Schwestern kennen gelernt, denen ich sehr dankbar bin." Als "Glück im Unglück" bezeichnet sie den dringenden Rat eines Arztes der Mannheimer Kinderintensivstation ("der hat sich für uns sehr engagiert"), Nina sobald als möglich in eine Frühreha zu verlegen. "Zwischen einer Intensivstation, wo es vor allem darum geht, die Vitalfunktionen zu stabilisieren, und einer ganzheitlichen Reha auf einer Station, wo es Farbe und Musik statt piepsender Monitore gibt, ist ein himmelweiter Unterschied", so die Erfahrung von Eldrid P. Sie erzählt von einem Arzt, der sich zu Nina ans Bett gesetzt und Lieder gesungen hat, als sich das Mädchen in einem starken Erregungszustand befand. "Dann geht bei Nina der Puls hoch, und sie atmet ganz hektisch."

Seit März ist die Familie, die im Rhein-Neckar-Kreis lebt, wieder die ganze Woche vereint. Ein ambulantes Pflegeteam ermöglicht es, Nina außerhalb einer Station in den eigenen vier Wänden zu betreuen. Wie habe sie diesen Tag herbeigesehnt, erzählt die Mutter. Aber als es so weit war, heulte Eldrid P. tagelang, weil ihr der Abschied von dem Team in Kassel schwer fiel: "Die haben so unendlich viel für Nina getan." Beispielsweise blicken Ninas Augen nicht mehr verdreht nach oben und rot entzündet in die Welt - wie es anfänglich der Fall war. Außerdem gelang es Therapeuten, mittels gezielter Massagen der Mundmuskeln die Schluckreflexe so zu aktivieren, dass sich die Gefahr von Atemnot stark vermindert hat. "Hervorragende Pflege machte solche Fortschritte möglich", betont Jürgen P.

Vor Ninas Verlegung nach Hause zog die Familie um. Denn in dem vorher gemieteten Reihenhäuschen mit winzigem Bad und verschiedenen Etagen hätte eine ambulante Pflege nicht organisiert werden können. Anfangs waren die Eltern nervös. "In Kassel konnte ich Hilfe holen, wenn sich Nina erbrach oder in Atemnot war", erzählt Eldrid P. Inzwischen hat sich jedoch der Alltag eingespielt. "Während der Monate im Krankenhaus habe ich so viel gelernt, dass ich weiß: Bei einer Notsituation komme ich auch allein klar."

Kompetente Hilfe steht der Familie vor allem in den Stunden bis zum Morgen zur Seite. Denn es gibt Nächte, da muss Nina immer wieder abgesaugt werden, weil sonst die Gefahr besteht, dass Sekret in die Lunge läuft. Mehrmals wöchentlich bekommt Nina Ergotherapie und Krankengymnastik, damit sich der zarte Körper, vor allem die Gelenke, nicht versteifen. "Bei uns geht es zu wie auf einem Bahnhof", schildert Eldrid P. das Kommen und Gehen der Fachkräfte. Am Wochenende, wenn Jürgen P. nicht in der Firma ist, betreuen die Eltern eine Nacht und den ganzen Sonntag Nina allein. "Schließlich müssen wir Vier auch hin und wieder unter uns sein."

Nina nimmt ganz selbstverständlich am Familienleben teil - indem sie einfach dabei ist: Sie liegt im Wohnzimmer auf dem Sofa, am Tisch nehmen sie Mama oder Papa auf den Schoss. "Ganz toll gern ist sie auf dem großen Gymnastikball", erzählt Fenja und lässt den Gast wissen, dass sich die kleine Schwester immer freut, wenn sie aus dem Bett kommt. Die Mutter nickt: "Wir spüren, dass sie gern bei uns mittendrin ist - dann ist sie locker und seufzt." Lieder, die Nina früher immer wieder hörte - von der Biene Maja und den Schlümpfen - bekommt sie auch heute vorgespielt. "Wir versuchen alte Erinnerungen zu wecken", kommentiert Jürgen P., der seine kleine Tochter manchmal mit "Hallöchen Frau Klöchen" begrüßt - denn diesen Spaßreim hat sie früher oft kichernd aufgesagt.

Wie sehen die Eltern Ninas Zukunft? "Soweit können wir gar nicht überlegen. Wir denken von Tag zu Tag und wünschen ihr, dass sie sich auf ihre Weise wohl fühlt", antwortet die Mutter. Natürlich hoffen Eldrid und Jürgen P. auf ein Wunder, aber sie sind auch Realisten. In Ninas "Welt anzukommen", mit ihr eine Form des Kommunizierens zu finden - das wäre für die Familie schon "sehr, sehr viel".

Eldrid und Jürgen P. berichten von einer Delfin-Therapie in Florida und holen dazu Bücher aus dem Regal. "Kennen Sie diese magischen Momente, in denen man meint, die Zeit bleibt stehen, für einen Augenblick?" Dieser Text prangt auf dem Titelblatt einer Infobroschüre der Aktion "Delfine helfen Kindern". Die spielerische Begegnung zwischen Mensch und Tier in dem Element Wasser, die ein amerikanischer Psychologe und Verhaltensforscher bereits vor über 20 Jahren als Therapie entwickelt hat, erlebte 1995 einen Aufschwung: Denn damals brachte ein Delfin namens Spunky den unfallverletzten kleinen Tim nach eineinhalb Jahren völliger Apathie dazu, erstmals wieder auf seine Umwelt zu reagieren. Sein Lachen veränderte das Leben seiner Mutter Kirsten Kuhnert - und das vieler anderer Familien.

"Wir würden uns zutrauen, mit Nina den langen Flug nach Florida zu schaffen, damit sie dort an einer Delfin-Therapie teilnehmen kann", sind sich die Eltern sicher. Und leise sagt Eldrid P.: "Wir klammern uns natürlich an jeden Strohhalm. Zu sehen, wie Nina wieder einmal lächelt - für dieses Erlebnis würden wir alles tun."

© Mannheimer Morgen – 07.05.2002"
www.morgenweb.de

Mit freundlicher Genehmigung von "Mannheimer Morgen"
sowie Ninas Eltern

 


 

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  Maurizio

Anmerkung zum Zivilrecht bei Maurizio;
Sein Anspruch auf ein unbeschwertes Leben ist durch grobe Behandlungsfehler seit Dezember 1996 für alle Zeit vertan. Diese Tatsache kann kein Gericht der Welt rückgängig machen. Aber zumindest ein angemessener symbolischer Ausgleich, der auch für eine gute abgesicherte Pflege erforderlich ist - muss nun durch die Instanzen erstritten werden. Warum wird nicht zu den Schäden gestanden - ohne jahrelange Hinhaltetaktik? Ist das Hinhalten und Ausschöpfen aller Instanzen nicht eine weitere Schädigung des einstmals anvertrauten Patienten und seiner Familie?

Es ist festzustellen, dass von dem Landgericht Hannover Maurizio Recht gesprochen wurde!
(19 O 237/98 LG Hannover)
Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden, da die Verurteilten zur Berufungsinstanz (OLG - Celle ) gegangen sind. Auch dort hat dieses Gericht sich mit dem Sachverhalt auseinander gesetzt.
Auch das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil  Maurizio seine Ansprüche bestätigt. Ihm Recht gesprochen:

Im neuen Fenster hier der komplette Urteilstext 1 U 15/00

Quelle:
OLG Celle, 01. Zivilsenat
Urteil, 1 U 15/00
07.05.2001

http://www.olg-celle.de

Danach sind die Verurteilten in Revision an den Bundesgerichtshof VI.Zivilsenat gegangen. Der Bundesgerichtshof hat das Begehren der sich unschuldig fühlenden Mediziner und ihrer Versicherungen abgewiesen. Stand vom August 2002 !!! ist nun, dass vom Bundesgerichtshof im Sinne von Maurizio die Akte an das Ober-Landesgericht- Celle zurückverwiesen ist. Ein juristisches Ende immer noch nicht in Sicht!!??
Im Dezember 2002 sind 6 ( ! ) Jahre vergangen.

Im 1. Quartal des Jahres 2003 wurden nun die Ansprüche ohne  ein Urteil geregelt.  


 

Bild privat von den Eltern; Maurizio in besseren Zeiten  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maurizio aus besseren Zeiten;
Bild von seinen Eltern für diese Seite zur Verfügung gestellt


 

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mit freundlicher Unterstützung der
Hannoversche Allgemeine Zeitung

aus:" Stadt & Land
Hannover
Seite 15- Freitag 20 September 2002 - Nr. 220

Ärzte müssen 520 000 Euro zahlen

Mandeloperation hat das Leben eines Zwölfjährigen zerstört / Eltern erstreiten Entschädigung

Die Eltern eines heute 12-jährigen Jungen haben vor dem hannoverschen Landgericht gestern eine der höchsten Entschädigungen erstritten, die je in einem hannoverschen Kunstfehlerprozess gezahlt wurde. Offiziell wird zwar nicht mitgeteilt, wie der Vergleich zwischen den Eltern des schwerstbehinderten Maurizio und der Versicherung der drei behandelnden Ärzten endete. Es sollen jedoch 520 000 Euro vereinbart worden sein.

Das Geld ist aber natürlich kein Trostpflaster für die Eltern, es bewahrt sie nur vor finanzieller Not. Sie müssen den kleinen Maurizio Tag und Nacht pflegen. Und das ist wörtlich zu nehmen. Das Kind kann sich in seinem Bett nicht allein umdrehen. Damit sich der Jungen nicht wund liegt, müssen Vater oder Mutter nachts mehrfach aufstehen und ihr Kind umdrehen.

Im Dezember 1996 wurden dem damals fünfjährigen Maurizio in einem Krankenhaus die Mandeln entfernt. Der Anlass war nach Aussage der Mutter vergleichsweise banal, das Kind habe geschnarcht und häufiger Halsentzündungen gehabt. Bei der eigentlich harmlosen Operation stellten sich allerdings Komplikationen ein. Es kam zu Blutungen an beiden Mandeln, die der Arzt nur stillen konnte, indem er Gewebe mit einem Faden zusammenzog. Der Junge wurde entlassen, spuckte aber Blut und kam wenig später wieder ins Krankenhaus. Erneut wurde an beiden Wunden Gewebe zusammengeschnürt.

Diese zweimalige “Umstechen“ innerhalb von acht Tagen hätte ein Alarmzeichen sein müssen. Diese Aussage kam von dem ehemaligen Chefarzt der Hals-Nasen-Ohren-Abteilung der Medizinischen Hochschule, Prof. Ernst Lehnhardt, als er vor dem Landgericht Stellung nahm. Das war vor mehr als zwei Jahren. Sechs Jahre kämpfen die Eltern jetzt schon um eine Entschädigung.

Dass die behandelnden Ärzte die Alarmzeichen unbeachtet ließen, hatte für den kleinen Maurizio katastrophale Folgen. Auch nach seinem zweiten Klinikaufenthalt wurde er gleich wieder entlassen. Aber seine Qualen gingen weiter, er spuckte Blut, die Mutter fuhr ihren Sohn erneut ins Krankenhaus. Er wurde in ein normales Krankenzimmer gelegt. In dieser Nacht hörte sein Herz auf zu schlagen. Der Junge wurde wiederbelebt und operiert, aber durch den Sauerstoffmangel während des Herzstillstandes hatte sein Gehirn schwere Schäden erlitten.

Maurizio kann seit dieser Nacht nicht mehr sprechen, sich nicht bewegen und kaum essen. Die Eltern müssen ihn überwiegend künstlich ernähren. 520 000 Euro können jetzt vielleicht ein bisschen dazu beitragen, dass das schwere Schicksal der Familie, zu der noch zwei weitere Kinder gehören, ein wenig leichter wird. "

www.haz.de


 

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mit freundlicher Genehmigung der Celleschen Zeitung

Verteidiger fordern Obergutachten
Gericht tadelt Fernbleiben der Ärzte
( Celle 19.03.2001)

Die drei Celler Ärzte hatten Angst. Angst vor den Medien, vor dem Blitzlichtgewitter, das während der ersten Verhandlung vor einem Jahr in Hannover auf sie niedergegangen war. Bei der Berufsverhandlung im Fall des neunjährigen Maurizio Suso aus Celle waren die Ärzte, die vor dem Landgericht Hannover wegen grober Behandlungsfehler zu 500000 Mark Schmerzensgeld verurteilt worden waren, nicht gekommen. Sie fühlen sich unschuldig, ihre Verteidiger forderten gestern vor dem Oberlandesgericht Celle ein Obergutachten ein. Das Urteil wird Mitte Mai erwartet.

Vor fünf Jahren, in der Nacht zum 31. Dezember 1996, begann das unsägliche Leiden des damals fünf Jahre alten Maurizio Susio aus Celle. Aufgrund einer angeblich "verpfuschten" Mandeloperation erlitt der Junge im Celler St. Josef-Stift einen kurzzeitigen Herzstillstand. Seitdem ist das Kind schwerstbehindert und an ein Leben im Rollstuhl gefesselt (CZ berichtete gestern).

Das Landgericht Hannover hatte deswegen vor einem Jahr zwei Celler Hals-Nasen-Ohren-Ärzte und einen Internisten des St. Josef-Stifts wegen "grober Behandlungsfehler" zu 500000 Mark Schmerzensgeld verurteilt. Die betroffenen Eltern des heute neun Jahre alten Maurizios hatten ursprünglich auf eine Million Mark Schmerzensgeld und auf Zahlung einer monatlichen Rente von 1500 Mark geklagt.

Die verurteilten Ärzte legten gegen das Urteil des Landgerichts Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Celle ein.

Gestern bekräftigte ein Sachverständiger vor dem 1. Zivilsenat des OLG Celle sein erstinstanzliches Gutachten. In seiner Stellungnahme hat er damals den drei Ärzten "grobe Behandlungsfehler" des Kindes vorgeworfen. Jetzt ergänzte er sein Gutachten noch: "Blutuntersuchungen bezüglich der Blutgerinnung und des Sauerstoffgehalts sowie das Anlegen eines Venenzugangs für Blutkonserven wurden unterlassen." Der Sachverständige weiter: "Das lernen schon die Studenten an der Medizinischen Universität als Grundwissen. Diese drei Unterlassungen führten dann insgesamt zu groben Behandlungsfehlern."
Ein anderer Gutachter hat indes in den umstrittenen "Unterlassungen" keine groben Behandlungsfehler erkannt. Er konstatierte: "Kreislauf und Blutdruck des Jungen waren damals stabil." Deshalb seien die von seinem Kollegen geforderten "Maßnahmen wohl wünschenswert aber nicht zwingend notwendig" gewesen. Aufgrund der Meinungsverschiedenheiten der Gutachter forderte ein Verteidiger nun ein "Obergutachten".

Der Senat will über diesen Antrag demnächst entscheiden. Mitte Mai diesen Jahres soll dann ein Urteil gefällt werden. Der Vorsitzende rügte das Fernbleiben der drei beklagten Ärzte. So hätten sie nicht zu den neuerlichen Vorwürfen befragt werden können. Dazu sagte einer der Verteidiger: "Sie wollten nicht an den Pranger gestellt werden, so wie es in der ersten Verhandlung geschehen ist."

Der Medienaufmarsch blieb gestern aus. Außer der CZ war keine weitere Presse dabei.

cz, Celle,20.03.01

 


 

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mit freundlicher Genehmigung der Celleschen Zeitung

Verpfuschten Ärzte das junge Leben des Maurizio Susio?
(Celle 19.03.2001)

Zitat
.
.... Komplikationen traten auf, eine Narbe platzte, Maurizios Herz blieb stehen. Seitdem ist der Junge schwerstbehindert. Vor einem Jahr wurden drei Celler Ärzte zu 500000 Mark Schmerzensgeld wegen grober Behandlungsfehler verurteilt. Die Ärzte legten Einspruch ein...
Zitat Ende



 

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Der Tagesspiegel vom 3. April 2000:
mit freundlicher Genehmigung von www.tagesspiegel.de


"Der Tagesspiegel
vom 3. April 2000
 
 

Gelähmter Maurizio bekommt Schmerzensgeld

Richter stellt grobe Behandlungsfehler von Ärzten in Celle fest und spricht dem Achtjährigen vorläufig 500.000 Mark zu

Hans Freter

 
 
 
 

 

 
 
Das Landgericht Hannover hat dem achtjährigen Maurizio aus Celle, der nach einer Mandeloperation vor vier Jahren einen Blutsturz erlitt und seitdem spastisch gelähmt ist, eine halbe Million Mark Schmerzensgeld zugesprochen. Der Vorsitzende der 19. Zivilkammer, Rüdiger Vollbrecht, sprach in der Urteilsbegründung von einem "vorläufigen Teilbetrag". Von der weiteren gesundheitlichen Entwicklung des Jungen hänge es ab, ob der Schmerzensgeldbetrag noch steige.

Der Fall hat großes Aufsehen erregt, unter anderem, nachdem ARD Brisant Bilder von dem Jungen sendete. Der Fall ist juristisch insofern bedeutend, als der Schmerzensgeldbetrag für deutsche Verhältnisse hoch angesetzt ist und er ein Meilenstein auf dem Weg zu gerechteren Entschädigungen werden könnte, zumal erwartet wird, dass er noch erhöht wird. Die Eltern des Kindes hatten eine Million Mark gefordert. Der Vater kritisierte die Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist. Er will Berufung beim Oberlandesgericht Celle einlegen.

Nach der Mandeloperation in einem Celler Krankenhaus waren bei dem Jungen Blutungen aufgetreten, die die Ärzte nur stillen konnten, indem sie Gewebe mit einem Faden zusammenzogen. Nach seiner Entlassung spuckte Maurizio erneut Blut, wurde in der Klinik in gleicher Weise behandelt und wieder entlassen. Schließlich musste der kleine Patient mit neuen Blutungen zum dritten Mal ins Krankenhaus, er erlitt einen Herzstillstand mit Blutsturz. Dabei versäumten die Ärzte, den Sauerstoffgehalt im Blut zu messen, es kam zu schwersten Hirnschäden und der Lähmung. Das Kind kann weder sprechen noch selbständig essen. Nach Feststellung des Gerichts haben gleich drei Ärzte "grobe Behandlungsfehler" gemacht, für die sie nun gemeinsam haften müssen. Das Gericht folgte den medizinischen Sachverständigen.

Über weitere Forderungen der Eltern solle noch Beweis erhoben werden. Dabei steht eine Summe von noch einmal 700 000 DM zur Debatte: Schmerzensgeld in Höhe von weiteren 500 000 DM, die die Eltern fordern, eine Rente von 100 000 Mark sowie Schadensersatz in der gleichen Höhe. Schadensersatz fordert die Mutter für die Anschaffung eines behindertengerechten Kombibusses und andere notwendige Einrichtungen. Insgesamt handelt es sich um den bisher höchsten Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch bei ärztlichen Kunstfehlern, der am Landgericht Hannover verhandelt worden ist. Wahrscheinlich wird das Oberlandesgericht in Celle die letzte Entscheidung treffen. "


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Stand vom 21.09.2002 ist: Maurizio wartet noch auf sein Schmerzensgeld, es sind inzwischen mehr als 5 JAHRE verstrichen !

Nachfolgender Kommentar vom 03.04.2000 geht u.a.auf die Diskrepanz
der Schmerzensgeldhöhen ein: 

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/02.04.2000/ak-po-de-12395.html
 

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