Cornelia
unser Sonnenschein war ein sehr lebenslustiges und
sportliches
Kind. Sie hat uns in ihrem viel zu kurzem Leben
sehr viel Freude gebracht.
Kompetenz
in Medizin, die wurde diesem Kind in Not nicht gegeben.
Als es im September 1996 zur
Mandeloperation in die große HNO-Fachklinik des
Klinikums mit dem Anspruch auf Maximalversorgung geht, war
das der unerwartete Anfang vom bitteren Ende. Cornelia
wird in Folge dieser Tonsillektomie an
ihren Nachblutungen aufgrund übelster
Inkompetenz in dieser "Rettungskette" unter
ärztlicher Aufsicht "schicksalhaft" sterben. Das
Erfurter
Rettungs-Leitzentrum entsendet die Kinderärztin
Dr. Monika L####
in das Haus des Hilferufes. Diese legt keinen Venenzugang.
Mehr als 6
Jahre später wird diese Medizinerin
im
Strafprozess als Zeugin erklären, dass sie "nur
am liegenden Kind einen venösen Zugang" hätte legen
können. Es wird kein Rettungswagen und kein Rettungsarzt
von Frau Dr. L. hinzugezogen. Cornelia muss über eine Stunde in Angst
ohne Behandlung auf die Einlieferung in die vermeintlich
rettende Klinik (ca.5 Fahrminuten entfernt) warten. Der nachgeforderte Krankentransportwagen(KTW)
hätte aber
genauso gut in den tiefsten afrikanischen Busch Fahren
können, denn in dieser Nacht befand sich diese
HNO-Klinik schon vor Cornelia im präfinalen Zustand.
Organisatorisch und fachlich spielte sich ein Desaster um Cornelia
ab. Auf die Übergabe von Arzt zu Arzt wird auch noch verzichtet. Trotz Hilferuf in
der HNO-Klinik mit Anmeldung
eines blutenden Kindes lässt
der Arzt im Praktikum Herr B###### über eine Stunde ohne jegliche
gebotene
Vorbereitungen vergehen. Das alleine ist von uns immer als hoch Kiminell
gesehen worden! Kraft seiner deutschen Medizinerausbildung konnte der zum alleinigen
Präsenzdienst eingeteilte AiP Herr Thomas B######. nicht so unwissend gewesen sein, wie
dann
an Cornelia gezeigt!
In
seiner Stellungnahme an den Klinikumsdirektor schreibt
dieser Arzt im Praktikum unter anderem:"Das
Kind erschien trotz von der Mutter geschilderter Nachblutung
in subjektiv und objektiv wohlbefindlichem Zustand."
Dieses Schriftstück wurde mit unterzeichnet vom
HNO-Chefarzt und von einer Oberärztin.
Cornelia stirbt
in den Armen ihrer Mutter nach Stunden
ohne jeglichste
Schock-Behandlung in dem Klinikum der Maximalversorgung. Objektive
Gutachter
stellen nach Jahren fest, dass damals in Erfurt mehr als ausreichend
HNO-Fachärzte
zur Dienstausübung vorhanden gewesen wären. Die waren alle in dieser
Unglücksnacht zu Hause!!!
Blut wurde erst gegeben, als alles längst für uns verloren
war.
Zeit zur fachgerechten und mit Sicherheit rettenden
Behandlung unter Facharztstandard wäre mehr als ausreichend
gewesen. Das wird uns viel später von Gutachtern bestätigt.
Am 27.09.1996
waren Cornelia über Stunden alle Möglichkeiten zum Weiterleben
gnadenlos genommen. Am 27.09. Nachmittag wurde
von mir Strafanzeige gestellt.
Das lange Kapitel des Verschweigens,
des Verharmlosens und Abtauchens war schon angelaufen. Die
Krankenblattakte wurde augenscheinlich nachbearbeitet. Der Totenschein
wurde am 02.10.1996 per Kommisionsentscheid auf Hirntot mit "natürlicher
Totesursache", Uhrzeit 17.30 Uhr ausgestellt. 21.30
Uhr vermerkt die Staatsanwaltschaft Erfurt den Eingang der Totesmeldung
von der Klinik. Nun endlich ist "Gefahr in Verzug", die
überfällige
Beschlagnahme der Krankenblattakten wird verfügt.
".....Sie können gewiß sein, daß
jedes nachweisbare Ergebnis umfassend ausgewertet werden wird
und die notwendigen Schlußfolgerungen umgehend gezogen
werden. Einen Aktionismus, dem keine klaren Tatsachen
zu Grunde liegen, werde ich jedoch nicht befördern."
so schreibt uns der Erfurter
Oberbürgermeister und
Aufsichtsratsvorzitzende des Klinikums
am 11.März 1997
(700kB).
Welche "Tatsachen" haben diesen Aufsichtsratsvorsitzenden
geleitet? Was wäre geschehen, mit den Übelbringern, wenn
eines seiner
Kinder so wie Cornelia auf den Friedhof befördert worden
wäre?
Die Klinikleitung
sieht über Jahre gegenüber uns und der Öffentlichkeit
keine Behandlungsfehler, auch kein Organisations-Verschulden
vorliegen. Nach unserer Einschätzung, ein gut geschützter
Täterbereich, dem keine schonungslose Aufklärung droht!!! Die "Akteure"
um Cornelia werden über mehr als
6 Jahre überhaupt nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Ein ganz "natürlicher Tod"? Für uns bis
heute ungeklärt, was hat in dem Klinikum zu dem
folgenden
augenscheinlichen über Jahre massiven Schutz vom
ex Arzt im Praktikum Herrn Thomas
B. geführt?? Angesichts dessen, dass gegen
die
einfachsten Regeln der
"ärztlichen Kunst" Cornelia alle
Überlebenschancen gnadenlos genommen wurden!
Das Landesverwaltungsamt Thüringen
erteilt
diesem Arzt im Praktikum auch noch die Approbation.
Das mit dem Wissen
seitens der Thüringer Landesärztekammer und
des
Gesundheits-Ministerium(115kB) um
dieses Sterben lassen. Das Landesverwaltungsamt
kommt erst nach "KENNZEICHEN D" ZDF-Recherche auf
den Gedanken, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft
zu Beantragen. Die Hinweise des Vaters dieses getöteten
Kindes hatten nicht zu dieser Aktivität geführt. Siehe
Oben im Filmbeitrag.
Wo bleibt der Schutz der Patienten
vor solchen "Medizinern"?
Heute
betreibt der ex AiP eine HNO-Praxis.
Die Mitteilung des Landesärztekammerpräsidenten
Prof. Dr.Eggert B. in seiner Funktion
als amtlich bestellter Gutachter an
den Herrn Oberstaatsanwalt von ### ##
nach Gutachtensabgabe:
" ...Sie kennen sicher auch die Penetranz von Herrn Bärwolff...".
Dieser HNO-Professor und amtierende Ärztekammer-
Präsident will dieses STERBEN LASSEN auf die Schicksalsschiene
schieben, sprich er gibt ein für uns
durchschaubares Kollegenschutz - Gutachten ab. Nun erst wurde uns bekannt, der AiP war
Schüler
dieses von uns vertrauensvoll vorgeschlagenen HNO-Gutachters.
Hauptziel
des Gutachtens nach unserer subjektiven Auffassung-
Niederschlagung des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens.
Das konnten wir im Namen von Cornelia nicht zulassen.
Wir haben sehr schnell
den subjektiven Eindruck verfestigt;
es wird gnadenlos auf Zeit sowie Einstellung des Ermittlungs -
Verfahrens
gespielt.
Mit
dem Desinteresse an schonungsloser Aufklärung hat man uns mit unserem Klagen in die Öffentlichkeit
getrieben.
Der politisch weisungsgebundenen
Ermittlungsbehörde haben wir mit wachsendem Befremden
auf die Sprünge helfen müssen, so mit 3 eingereichten Gutachten,
mit
ungezählten Anwaltsschreiben
sowie einer Dienstaufsichtsbeschwerde beim Generalstaatsanwalt
des Landes Thüringen. Wir können im Bedarfsfall belegen was
alles entgegen unserer anwaltlichen Anregungen bis zum
Schluss nicht in die Ermittlungstätigkeiten um dieses
STERBEN LASSEN von Cornelia aufgenommen wurde.
Der Staatsanwalt mit dem
augenscheinlichen Desinteresse
an Feststellung der Tatsachen wurde Anfang des Jahres 2000 von dem "Fall Bärwolff"
entbunden. Der Dank von Cornelias Übelbringern kann
ihm sicher sein. Danach wurde endlich zumindest ein Teil unserer
seit Jahren anwaltlich angeregten
Ermittlungs - Maßnahmen von der Staatsanwaltschaft Erfurt eingeleitet. Von
der Staatsanwaltschaft wird nun auch die beteiligte Kinderärztin
und der Chefarzt
offiziell in die Ermittlungen zur Schuldfeststellung einbezogen. Nun
erst Zeugenvernahmen, Beauftragung von einem HNO- und
einem Anästhesie - Obergutachter. Es wird beantragt, unter Zulassung
der Anklage das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht - Strafrichter - in Erfurt zu
eröffnen.
Diese schonende Weichenstellung wird weitergeführt mit der uns
befremdlichen
Schrift vom Amtsgericht Erfurt
- mit Datum vom 19.06.2002
;"Beschluss
in der Bußgeldsache
gegen..... .....wegen fahrlässiger Tötung
werden Eunice und Manfred Bärwolff gem.§§
395 II Ziff. 1, 396 StPO als Nebenkläger zugelassen.". Da war wohl schon
vorab festgelegt - da wird auf kleinstmöglicher Flamme
gekocht werden.
Am 11.11.2002 Prozessbeginn
am Amtsgericht
Erfurt mit dem Verlesen der
Anklageschrift(97kB)
durch die Ober- staatsanwältin.
Auf
der Anklagebank der Ex AiP Herr Dr.Thomas B###### und der Chefarzt
Prof.Dr.med. Dirk E###. Nach
unserer Auffassung hätte zumindest ein weiterer Platz
auf der Anklagebank belegt sein müssen.
Als
erste Zeugin wurde die Mutter von Cornelia in den Zeugenstand
gerufen. Sie hat das ganze Elend dieser Nacht geschildert.
Für weitere Zeugen war der Zeugenstuhl augenscheinlich
ein unangenehmer Platz, widersprüchliches zur Zeugenaussage
der Mutter war von dort auch zu hören.
4 Professoren und ein HNO-Facharzt
waren als Sachverständige in der Reihe hinter dem Ankläger
und den Nebenklägern platziert. Uns Nebenklägern
war die Anwesenheit der beiden von der Staatsanwaltschaft
ausgesuchten Obergutachter ausreichend! Auf weitere Gutachter
haben wir verzichtet.
Die Angeklagten aber nicht auf die Ladung von 3 Gutachtern
zusätzlich zu den beiden Obergutachtern der Staatsanwaltschaft
Erfurt.
Rechts neben Cornelias
Mutter (als Nebenklägerin) wurde der Pathologe
Dr. A. aus der Rechtsmedizin gesetzt, der im Oktober
1996 Cornelia im
Auftrag der Staatsanwaltschaft im Klinikum obduziert hatte.
Es wurde die Frage in den Raum geworfen, ob denn bei Cornelia alles im Halsbereich
normal und ohne Abnormalitäten gewesen sei. Der Pathologe
konnte das nicht beantworten. Nach seinem Bekunden hatte er nun keine feingeweblichen
Untersuchungen von Cornelia parat, auch nicht für den
2.Verhandlungstag. Am 3. Verhandlungstag war sein
Auftritt.
Die
angebliche Tatsache, dass der AiP B.vor seinem Einsatz
an Cornelia schon 5 TE- Nachblutungen erfolgreich alleine
versorgt haben sollte, wurde als Falsch entlarvt.
Der HNO-Chefarzt aus
Erfurt und der Gutachter(3) Eggert B. bestehen
bei mehrfachem Befragen darauf, in ihrem Berufsleben
so gut wie gar nicht zusammen gekommen zu sein. Am 2.
Tag haben wir gegen Gutachter 3 Befangenheitsantrag
gestellt, dieser Antrag wurde abgelehnt. Gutachter
3 hat dann sein schriftliches Gutachten betreffs des AiP
B. revidiert. Warum nicht so schon im schriftlichen
Gutachten vor Jahren?? Allerdings war dieser Gutachter überhaupt
nicht bereit, das schwere Organisationsverschulden der
Klinik zu bestätigen.
Nach
3
Verhandlungstagen mit ca. 24 Stunden reiner Prozessdauer
unser Fazit;Leugnen, Schweigen, Verschweigen
und
das Verharmlosen konnten den tatsächlichen Umfang
des Versagens um Cornelia erfolgreich verschleiern.
Die Anklagebehörde beantragt nach mehr als 6 Jahren
das Strafmaß mit gnädigen 60 Tagessätzen für den
HNO-Chefarzt und 90 Tagessätzen für den ehemaligen Arzt
im Praktikum. Aber
doch zumindest am
19.11.2002 von dem Einzel- Strafrichter gesprochen; Strafurteil
- schuldig der fahrlässigen Tötung
Amtsgericht
Erfurt: schuldig der fahrlässigen
Tötung (102 JS 183/96 47 Ds)
Für
uns Eltern wäre es noch immer ein Zeichen gewesen, wenn Dr. Thomas
B###### und Prof.Dr.med.Dirk E#### das sehr milde Strafmaß noch im Gerichtssaal
angenommen hätten. Das haben sie nicht gemacht! Diese Geldstrafen
von 12000€ und 9000€ sind an die Staatskasse zu zahlen.
Die Täter können
mit diesem Urteil sicherlich sehr gut weiter Leben. Die einst so lebenslustige
Cornelia liegt seit dem 10.10.1996 auf dem Friedhof.
Wir
hinterbliebenen Eltern sind lebenslang damit bestraft, dieses Kind
im mit Sicherheit oft segensreichen deutschen Medizinbetrieb vertrauensvoll
in die falschen Hände gegeben zu haben.
Möge dieses "Schicksal" zukünftigen
HNO-Patienten nach einer Routine-Mandeloperation erspart
bleiben! Darum werden wir diese Homepage weiter betreiben. Wir
fragen uns angesichts dieser "Behandlung", was muß noch
alles im inkriminierten Medizinbetrieb
geschehen, bis zeitnah "Köpfe rollen" oder
die Übelbringer vom eigenen Äskulapstab erschlagen werden.
Das
Letzte
Auf
den weiteren Seiten unserer Cornelia wird die Behandlung dieses unschuldigen
Kindes, die medizinische Gutachter- tätigkeit, sowie das
erlebte extreme Verzögern und das Verharmlosen
beleuchtet. Weitere "Fälle"; Maurizio,
Julia, Nina, Paula.
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