Medienberichte zu Cornelias Unglück - ärztliches Versagen |
Presse III |
Das wird ein schwerer Gang ( TLZ 05.11.2002 ) Prozessbeginn verschoben(TA 17.09.2002) Prozess: Zwei Ärzte auf der Anklagebank (Thüringer Allgemeine - 21.06.2002) Obergutachter:Ärztliche Fehler waren tödlich (TA-Erfurter Allgemeine 13.04.2002) Dieser Arzt kann uns nicht trennen Fakt - ARD - MDR(04.03.2002) EXAKT - Das Nachrichtenmagazin - MDR - vom 12.02.2002 ![]()
|
Samstag, 13.04.2002 Obergutachter: Ärztliche Fehler waren tödlich ERFURT.Sie wurde nicht einmal acht Jahre alt. Bis heute können Eunice und Manfred Bärwolff nicht glauben, dass ihre einzige Tochter Cornelia infolge von Nachblutungen nach einer Mandeloperation im Erfurter Klinikum verstarb (TA berichtete mehrfach und ausführlich). Fünfeinhalb Jahre sind seither vergangen. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Ärzte erhoben. Sowohl dem damaligen Arzt im Praktikum (AiP) Dr. B., der in der verhängnisvollen Nacht auf der Station Dienst verrichtete, als auch dem Chefarzt der Hals-Nasen-Ohren-Klinik Dr. E. werden fahrlässige Tötung zur Last gelegt, bestätigte Anette Schmitt auf Anfrage gegenüber dieser Zeitung. Die Oberstaatsanwältin stützt sich dabei auf mehrere Gutachten, in denen schwere fachliche und organisatorische Mängel aufgedeckt werden. Der Tod von Cornelia Bärwolff, so das Fazit in der Anklageschrift, hätte vermieden werden können. Als das Mädchen in jener Nacht vom 26. zum 27. September 1996 in der Klinik eingeliefert wurde, hatte es zwar schon die erste Nachblutung in der elterlichen Wohnung erlebt gehabt. Es wäre aber zu retten gewesen. Mehr noch: "Eine rechtzeitige und sorgfältige Revision des Wundgebietes der Mandeloperation in Intubationsnarkose hätte die Gefahr der massiven Nachblutung und der Aspiration von Blut und Magensaft . . . beseitigt. Das Kind hätte nach 1-2 Tagen in Wohlbefinden das Klinikum Erfurt wieder in häusliche Betreuung verlassen können", stellt Obergutachter Prof. Dr. Jürgen Brückner von der medizinischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin (er ist auch seit Jahrzehnten stellvertretender Abteilungsleiter der Uniklinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin an der Charité) fest. "Die operative Revision einer Nachblutung ist kein Eingriff für einen Anfänger im Fach", schreibt Prof. Brückner. "Deshalb musste der AiP . . ., unabhängig von der Art seiner bisherigen Ausbildung spätestens nach Eintreffen des Kindes, besser schon nach der Transportbenachrichtigung die Hintergrunddiensthabende benachrichtigen . . ." Dr. B. habe es statt dessen unterlassen, unumgängliche Maßnahmen zu ergreifen: beispielsweise eine sorgfältige Anamnese, das Legen eines venösen Zuganges, die intensive Überwachung von Herz-, Kreislauf- und Atmungsfunktion sowie der Sauerstofftransportkapazität des Blutes, die Verlegung des Mädchens in einen Bereich mit unmittelbar möglicher notfallmedizinischer Versorgung. "Dies sind Maßnahmen, die auch ein Arzt im Praktikum kennen und auch ohne Anweisung bei einer Notfallsituation einleiten muss. Jeder Medizinstudent wird während des Studiums in Pflichtveranstaltungen dafür ausgebildet", so Prof. Brückner. Dem HNO-Chefarzt als dem für den Einsatz des AiP als alleinigen ärztlichen Präsenzdienst Verantwortlichen wirft der Obergutachter grobes Organisationsverschulden vor. Personalmangel habe nicht bestanden. Laut Dienstplan für Oktober 1996 standen in der HNO-Abteilung "genug voll approbierte Ärzte (8 Ärzte sowie vier Fachärzte) zur Abdeckung der ärztlichen Bereitschaftsdienste zur Verfügung. Von seiner bisherigen Ausbildung war er (der AiP Dr. B. - d. A.) überhaupt nicht den Anforderungen eines Nachtdienstes in einer großen operativ tätigen HNO-Klinik gewachsen, wie es sich dann auch . . . an Cornelia Bärwolff exemplarisch zeigte . . . Offenbar hatte Dr. E. auch nicht bemerkt, das der AiP . . . nur marginale Kenntnisse in der Notfallmedizin hatte . . .; dazu neigte seine geringen Erfahrungen im Fachgebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde zu überschätzen." Sowohl was den AiP Dr. B. anbelangt, der die erforderliche ärztliche Sorgfalt nicht angewendet habe, als auch in Bezug auf den Chefarzt Dr. E., der für die Organisation des ärztlichen Dienstes in der tragischen Nacht verantwortlich war, kommt Prof. Brückner zu dem Resümee, dass der Tod von Cornelia Bärwolff "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu vermeiden gewesen" wäre. Die Anklageschrift liegt nun schon seit September vorigen Jahres beim Amtsgericht Erfurt, dass darüber befinden muss, ob und wann eine Verhandlung angesetzt wird. Der Fall ist "eine von rund 300 Akten", über die sie zu befinden hat, sagte Richterin Katja Kümmel-Schwarz auf Anfrage der TA. Bis Ende Mai wolle sie entscheiden, ob ein Prozess eröffnet wird. Die Eltern haben unterdessen längst kein Verständnis mehr dafür, dass sich das Verfahren schon so lange hinzieht. "Unser Sonnenschein ist vor weit mehr als fünf Jahren von Medizinern auf den Friedhof befördert worden. Wir haben das Verzögern und Verharmlosen zu beklagen. Zumindest hätte es den beteiligten Ärzten gut angestanden, sich bei uns ganz persönlich zu entschuldigen, doch das ist bis heute nicht geschehen. Eigentlich ist es Sache des Staates, in solchen Tötungsdelikten aktiv zu werden. Die verstrichene Zeit zeigt nicht nur uns, was ein Kinderleben hier wert ist. Das alles stinkt uns zum Himmel", übt Manfred Bärwolff harte Kritik. "Wir sind es Cornelia und zukünftigen Patienten aber schuldig, dafür zu kämpfen, dass die Verursacher des Leids zur Verantwortung gezogen werden. Inzwischen haben wir zu weiteren Medizingeschädigten gefunden und wissen: Wir sind kein ,schicksalhafter Einzelfall´." Jörg HEISE. PS: Wer mehr zum Fall Cornelia Bärwolff wissen möchte, findet im Internet unter http://www.cornelia-b.de weitere Details.
13.04.2002
"
Ein 42-jähriger Kaufmann zeigt den Chef der Frauenklinik Suhl wegen fahrlässiger Tötung seiner Ehefrau an. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. Von Freia Peters , WAMS, (Welt am Sonntag, 14.04.2002)
Keck guckt Anja
vom Sideboard über dem Schreibtisch. "Sehen
Sie diesen Schalk in den Augen?" fragt Elmar
K., ihr Ehemann. "Immer wenn mich der Mut
verlassen will, sehe ich ihre Augen blitzen.
Jaja, sag ich dann. Ist ja gut. Ich mache ja
weiter." Anderthalb Jahre ist es her, dass
Anja K. gestorben ist. Sie war 36 Jahre alt.
Acht Gutachten sind seitdem über die Ursache
ihres Todes von den Behörden beantragt worden.
Von der Krankenkasse, der Schlichtungsstelle
für Arzthaftpflichtsfragen, der
Staatsanwaltschaft. Sie alle attestieren
dasselbe: Wäre Anja anders behandelt worden,
würde sie heute noch leben. Elmar K. erstellte
nun Anzeige wegen fahrlässiger Tötung gegen
Ulrich R., Chefarzt der Frauenklinik in Suhl,
Thüringen.
"Zwei
Ärzte auf der
Anklagebank ERFURT.Nach nahezu sechs Jahren müssen sich zwei Ärzte für den Tod der damals siebenjährigen Cornelia Bärwolff verantworten, die nach einer Mandeloperation an den Folgen von Nachblutungen im Erfurter Klinikum verstarb. Wie Amtsgerichtspräsident Rudolf Laß gestern auf Anfrage gegenüber dieser Zeitung bestätigte, "ist die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet worden". Der Nebenklägerschaft der Eltern stehe ebenfalls nichts mehr im Wege. Für den Prozess, der am 30. September beginnt, sind vorerst zwei Verhandlungstage angesetzt. Dass das ausreicht, ist wohl eher zu bezweifeln. Es sei denn, die beiden Beschuldigten lassen sich vor Gericht ein, was kaum zu erwarten ist. Eine Reihe von Gutachtern und Zeugen sollen gehört werden. Darunter Prof. Dr. Jürgen Brückner von der Charité Berlin, der im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Obergutachten erstellt hat. Der Mediziner resümierte in seinem Bericht, dass der Tod des Kindes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte vermieden werden können (TA berichtete). Erhebliche fachliche Fehler des damaligen Arztes im Praktikum und mittlerweile zugelassenen Dr. B. (er arbeitet nicht mehr in der Klinik) sowie grobes Organisationsverschulden des HNO-Chefarztes Dr. E. seien ursächlich gewesen. Der Prozess gegen die Ärzte mache seine Tochter Cornelia zwar nicht wieder lebendig, "uns als Eltern ist es aber Genugtuung, dass sie nun auf der Anklagebank sitzen werden", sagte Manfred Bärwolff gestern im Gespräch mit der TA. "Unser Kind hatte ein Recht auf Leben. Es ist ihm gestohlen worden." Er sei froh, "endlich den Übeltätern gegenüber sitzen und ihnen das Leid von Angesicht zu Angesicht klagen zu können". Ihn stimme aber auch traurig, dass er so lange auf den Prozess warten musste, von dem er nie wusste, ob er überhaupt jemals stattfinden würde. "Ich hatte erwartet, dass so etwas Schlimmes früher von Amts wegen aufgeklärt wird. Es ist völlig inakzeptabel, wie lange das Verfahren sich hinausgezögert hat. Wir erwarten nun, dass die Mängel, die zum Tod von Cornelia geführt haben, zur Sprache kommen und die Verursacher sich endlich verantworten müssen. Damit Lehren gezogen werden und zukünftigen Patienten so etwas erspart bleibt." Jörg HEISE
21.06.2002
" Thüringer Allgemeine vom 17.09.2002 Lokalnachrichten aus Erfurt und Umgebung
Prozessbeginn
verschoben
Dienstag,
05.11.2002
Cornelias
Tod
Erfurt.
(tlz/ger) Mehr als sechs Jahre liegt der Tod
von Landesspiegel " Das wird ein schwerer Gang " Erfurt. (tlz) Es geht um fahrlässige Tötung. Auf der Anklagebank werden von kommenden Montag an zwei Ärzte sitzen, die vor mehr als sechs Jahren in die Behandlung von Cornelia Bärwolff verwickelt waren. Vier Verhandlungstage sind vom Amtsgericht Erfurt angesetzt worden, mit fünf bis sechs Gutachten rechnet Manfred Bärwolff. Er ist der Vater des früh verstorbenen Mädchens - und seit mehr als sechs Jahren ein vehementer Kämpfer dafür, dass die Umstände des Todes seiner Tochter aufgeklärt werden (die TLZ berichtete mehrfach). Das Mädchen war sechs Tage nach einer Mandeloperation ins Krankenhaus gekommen. Es verblutete. Die Eltern nahmen dies nicht als Schicksal an, sondern sahen vielfältiges medizinisches Versagen als Grund für den Tod der Tochter im Herbst 1996. Mehr als sechs Jahre nach der Beerdigung kommt nun der Fall vor Gericht. Am 22. November würde Cornelia 14 Jahre alt. Geblieben sind von ihr als Erinnerung nur Bilder. Fotos, die die Eltern ins Internet gestellt haben, auf einer Seite, die sich nicht nur dem Fall selbst widmet, sondern auch Kontakte zu anderen Angehörigen knüpft, die sich als Mit-Opfer medizinischen Versagens betrachten. Ein privates Netzwerk Medizingeschädigter hat sich etabliert. Und statt Ruhe zu geben, machen die Beteiligten darauf aufmerksam, dass sie eben nicht an Schicksalsschläge glauben, sondern von Ursachen wie Versagen, Überlastung und falscher Behandlung ausgehen. Bärwolffs haben über Jahre an den Tod ihrer Cornelia erinnert. Dass das, was seinerzeit bei der Behandlung ihrer Tochter geschehen ist, vor Gericht gehört, war für sie die ganze Zeit klar. Bei ihrem Kampf, der Zeit und Geld kostete, blieben sie allerdings über weite Strecken allein - und mancher mag dieses Engagement für aussichtslos gehalten haben. Jetzt werden die Eltern als Nebenkläger im Gerichtssaal sitzen, wenn sich Chefarzt und ein ehemaliger Arzt im Praktikum verantworten müssen. "Das wird ein schwerer Gang", weiß Bärwolff um die seelische Erschütterung, die vor allem seine Frau zu tragen hat. Er erhoffe sich von der Verhandlung, "dass alles ans Tageslicht kommt, was damals schief gelaufen ist", sagt er. Die Wertung sei dann allein Sache des Gerichts. @ Weitere Infos unter http://www.cornelia-b.de 05.11.2002 Von Gerlinde Sommer
Copyright:
Thüringische Landeszeitung
|
|