Medienberichte zu Cornelias Unglück - der Strafprozess und  Danach

Presse I

Presse II

Presse III

Presse IV

 
  Absolute Defensivmedizin führte zum Tod
(ÄP- Ärztliche Praxis, Dienstag, 18. November 2003)


Fahrlässige Tötung durch HNO-Ärzte
(
Medical Tribune Bericht - 10.12.2002 )


Arzt geht in die Berufung (TLZ - 28.11.2002 )

Thüringen angeklickt: 102.Aufklärung über tödliche Risiken
(TLZ - 23.11.2002)

Strafe als zu gering empfunden - Leser-Meinung
(Thüringer Allgemeine - 22.11.2002- Thüringen)

Ärzte handelten fahrlässig

(
Thüringer Allgemeine - Hintergrund - 20.November 2000)

Aus dem Gerichtssaal ( Freies Wort - 18/18/19/20/28.11.2002 )

Fahrlässige Tötung steht fest
( TLZ - Erfurt 20.11.2002 )


Durch die Hintertür
( Thüringer Allgemeine - Deutschland - 19.11.2002)


"Versagen auf zwei Ebenen" - TLZ 19.11.2002

Der Angeklagte hat sich selbst maßlos überschätzt
( Osterländer Volkszeitung - 13.11.2002 )

Schwere Vorwürfe gegen Ärzte
( TA 13.11.2002 )


Prozess um Tod von kleiner Cornelia
Gutachter: Viele Fehler unterliefen
( Freies Wort 13.11.2002 )


Schachteldenken ( TA - Hintergrund - 12.11.2002 )

Ärztliche Fehler wirkten sich verheerend aus
(
TLZ 12.11.2002 )

"Herr Doktor,Sie haben offenbar Null Ahnung!"

Prozess gegen zwei Ärzte vor dem Erfurter Amtsgericht
( Freies Wort 12.11.2002 )

MDR und ZDF berichteten mehrfach zum Strafprozess

 


 

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ÄP - Ärztliche Praxis

Jahrgang: 2003 Ausgabe: 92 Seite: 4 / 18. November 2003

"Angst vor Klagen verleite viele Ärzte zur Defensivmedizin, beklagte Prof. Dr. Hans-Ludwig Schreiber auf dem 4. Deutschen Medizinrechtstag in Leipzig (ÄP Nr. 86/2003, S. 24). Wie sie als Betroffene auf Patientenseite einen Arzthaftungsprozess erlebt haben, schildern die Eltern eines achtjährigen Mädchens, das vor sieben Jahren nach einer Mandeloperation gestorben war:

Absolute Defensivmedizin führte zum Tod

Wir sind der Auffassung, unserer Tochter wurde am 27. September 1996 nach einer Tonsillektomie ärztliche Unfähigkeit und Desinteresse zum Verhängnis! Absolute Defensivmedizin, sprich gar kein Handeln, war es, das wegen einer starken Nachblutung am sechsten postoperativen Tag zu ihrem Tod geführt hat. Eklatante fachliche und organisatorische Mängel haben unsere Cornelia auf den Friedhof befördert. Die Verantwortlichen wurden sehr geschont, wir hinterbliebenen Eltern nicht!

Anscheinend ist in HNO-Fachkreisen die elementare Notfallmedizin unbekannt. Denn das ist kein Einzelfall, wie man anhand der Beispiele auf Cornelias Homepage (www.mandeloperation-arztpfusch.de) sehen kann.

Die Justiz hätte in unserem Fall mit scharfem Schwert zeitnah zuschlagen müssen, auch im Interesse künftiger Patienten! Das erfolgte nicht.

Manfred Bärwolff, Vater eines ,,HNO-Arzt-Opfers", ..."

Mit freundlicher Genehmigung der ÄP


 

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ZDF berichtete vom Strafprozess

MDR, PRO7, RTL, Antenne Thüringen, MDR Radio

exAiP unerkannt auf dem Weg zum Strafgerichtsprozess/Quelle:ZDF

nach mehr als 6 Jahren der Strafprozess

Für den ex AIP Polizeischutz  vor Fotografen auf dem Weg ins Amtsgericht Erfurt

Der ex AiP zum Amtsgericht Erfurt

 

durch die Hintertüre

Grabstein von Cornelia und  Cornelias Vater mit Plakat und den nicht beantworteten Fragen

Protest gegen Schweigen und abtauchen

einer von nur 7 Geburtstagen, den Cornelia erleben durfte

Protest gegen Schweigen und Abtauchen - Quelle ZDF

 

Bild aus besseren Zeiten

durch die Hintertüre entfernten sich der ex AiP und der Chefarzt vor der Fotogenehmigung durch  den Richter für 10 Minuten/ Quelle MDR am 18.11.2002 aufgenommen

Im Gerichtssaal

Filmen und
Fotografieren
verboten.
am 18.11.2002
10 Minuten
Ausnahme zum Fototermin

Nebenkläger im Strafprozess , das Leid unserer Cornelia  von Angesicht zu Angesicht geklagt / Quelle MDR

Anklagebank ohne Angeklagte

 

Nebenkläger - Eltern von Cornelia


 

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Freies Wort - 12.11.2002

PROZESS GEGEN ZWEI ÄRZTE VOR DEM ERFURTER AMTSGERICHT
Sachverständiger: Cornelia B. hätte nicht sterben müssen
Von Ilse Holz
ERFURT - Es ist über sechs Jahre her, dass die siebenjährige Cornelia B. im Erfurter Klinikum starb. Sie hatte eine Nachblutung mehrere Tage nach einer Mandeloperation nicht überstanden. Seit gestern müssen sich vor dem Amtsgericht Erfurt zwei Ärzte verantworten. Sie sind der fahrlässigen Tötung angeklagt. Die Eltern haben in diesen sechs Jahren landauf, landab immer wieder ihr Leid und den Vorwurf der nicht sachgemäßen Behandlung des Kindes öffentlich gemacht, in Zeitungen, im Fernsehen, auf öffentlichen Veranstaltungen. Ein Schuldeingeständnis der Klinik blieb aus.

Erst gestern, bei Prozessauftakt, äußerten die beiden angeklagten Ärzte, Dr. Thomas B., inzwischen niedergelassener HNO-Arzt in Schmalkalden, und der Chefarzt der HNO-Klinik, Prof. Dr. Dirk E., zumindest „tiefes Bedauern über den tragischen Verlauf“. Über Schuld oder Nichtschuld muss nun der Erfurter Amtsrichter Martin Schwarz entscheiden, der das Verfahren als Einzelrichter leitet.

Die Anklage wirft den Ärzten vor, „durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht zu haben.“ Das betrifft zum einen den damals als Arzt im Praktikum (AiP) tätigen Thomas B., der in der Nacht vom 26. zum 27. September 1996 Dienst tat und laut Anklage nicht die „erforderliche ärztliche Sorgfalt“ walten ließ. Zum anderen wird dem Chefarzt E. mangelhafte Organisation des Krankenhausdienstablaufs vorgeworfen. Nach ihren Ermittlungen kommt die Staatsanwaltschaft zu der Auffassung, dass „der Tod des Kindes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich vermeidbar gewesen wäre.“ Im Prozess tritt das Ehepaar B. als Nebenkläger auf, fünf Sachverständige sind geladen, zahlreiche Ärzte und Schwestern als Zeugen.

Was war geschehen: Die kleine Cornelia B. wird am 26. September, wenige Tage nach einer Mandeloperation, aus der HNO-Klinik nach Hause entlassen. Am späten Abend spuckt das Kind „in großem Schwall“, wie die Mutter sagt, Blut. Sie ruft die Notfall-Leitstelle an, die schickt eine diensthabende Kinderärztin, keinen Notfalldienst. Die Ärztin stellt fest, dass die Blutung zum Stillstand gekommen ist, veranlasst aber eine Einweisung ins Krankenhaus. Ein Krankenwagen kommt erst nach fast einer Stunde. In der HNO-Klinik werden das Kind mit ihrer Mutter und der Ärztin von einer Schwester in Empfang genommen, die zuerst auf dem 2. Stock mit der Fuhre Halt macht, um die Chipkarte einzulesen, und dort verlässt die Transportärztin den Ort, „ich habe von der Schwelle der Klinik an nichts mehr zu sagen.“ Sie sei auch der Meinung gewesen, dass Cornelia nun sofort in den Operationssaal gefahren werde. „Nach einer Nachblutung, so kenne ich das, muss in jedem Fall operativ eingeschritten werden.“

Danach wird das Kind auf der Liege in den 5. Stock, die Kinderstation, transportiert. Dort wartet der junge Arzt im Praktikum, das heißt, nach diplomiertem Medizinerabschluss im sechsten Studienjahr, dem klinischen Jahr, ein Schritt zur Facharztqualifikation. Er hat Erfahrung zwar als Operateur unter Anleitung, Nachblutungen aber, die Tage nach der OP auftreten, hat er noch nie allein behandelt. Er untersucht das Kind, tupft die Mandel-Narben mit einer gerinnungsfördernden Lösung ab, verordnet eine „Eiskrawatte“, Cornelia wird in ein Bett auf der Kinderstation gelegt. Den „Hintergrunddienst“, also Oberärzte oder Fachärzte in Bereitschaft, informiert er nicht. Er ist fest davon überzeugt, so sagt er gestern, dass der Gesamtzustand „nicht besorgniserregend“ sei.

Eine halbe Stunde später speit das Kind wieder eine Menge Blut, der letzte dramatische Akt des Geschehens beginnt. Nun erst werden alle greifbaren Fachärzte informiert, im OP bemühen sich insgesamt vier Ärzte um das Kind, es wird endlich intubiert, ein Venenzugang gelegt, literweise Blut transfusioniert, doch es tritt Herzstillstand ein, lange Wiederbelebungsmaßnahmen folgen, irgendwann kann Cornelia von einer HNO-Fachärztin endlich operiert werden, die Stelle, aus der arterielles Blut strömt, wird geschlossen. Doch es ist alles zu spät. Cornelia liegt noch mehrere Tage in der anästhesistischen Intensivstation. Am 2. Oktober wird ihr Hirntod festgestellt.

Nach allen Aussagen gestern ist unumstößlich: Cornelia verblutete. Der Hauptvorwurf an den AiP besteht darin, nicht sofort den „Hintergrunddienst“ informiert zu haben. Das sei so vorgeschrieben gewesen, in jedem Fall bei einer Aufnahme. Schriftliche Anordnungen gibt es dazu allerdings nicht. Der junge Arzt habe den Schockzustand und Blutmangel des Kindes nicht erkannt, „er war inkompetent, die Situation zu erkennen“, sagte der Jenaer Anästhesie-Professor Konrad Reinhart, der eines der Gutachten anfertigte. „An einer solchen Krankheit kann man nicht sterben, jedenfalls nicht in einem gut organisierten Gesundheitswesen.“

 Mit freundlicher Genehmigung von "Freies Wort"
http://www.freies-wort.de/
nachrichten/thueringen/resyart.phtm?id=365928
 


 

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Quelle: Bild Thüringen vom 12.November 2002

1.Tag im Prozess um den Tod der achtjährigen Cornelia

"Herr Doktor, Sie haben offenbar Null Ahnung!"

Erfurt -- "Unter der Hand hieß es: Das musst du dir gut überlegen, ob du den Oberarzt anrufts." Starb ein Kind, weil Dr. Thomas B. zu lange überlegte?
Erster Tag im Prozess um den Tod einer achtjährigen Cornelia Bärwolff wurde 1996 kurz nach ihrer Mandel-Operation blutüberströmt ins Erfurter Klinikum zurück gebracht. sie starb dort unter Qualen (Bild berichtete) .

Angeklagt: HNO-Chefarzt Dirk E. (47) und Thomas B.-damals Arzt im Praktikum.Klinik-Jargon: AiP. Also ein Anfänger. Vordergrunddienst nennt der Chef die Nachtschichten des jungen Mannes als einziger Doktor im Haus. Die Oberärzte aber machen Hintergrunddienst.
"Es war gängige Praxis, bei jeder stationären Aufnahme den Hintergrund zu informieren", sagt Dirk E.. Eine strikte Anweisung aber gab dafür nicht. Deshalb steht er als Chef jetzt vor Gericht.
Verantwortlich für einen tödlichen Dienstplan.
Statt die Notoperation vorzubereiten, hat sein AiP damals mit Tupfer und Eisbeutel gedocktert. Heute erklärt er:"Aktionismus kann ja auch schädlich sein."
"Was ist schädlich, wenn sie wenigstens einen Venen - Zugang legen?", fragt der Anwalt der Familie Bärwolff. Und ein Gutachter donnert:"Herr Doktor, Sie haben offenbar Null Ahnung."
Cornelia erstickt. Ihre Mutter versucht vergeblich, dem AiP klar zu machen, dass das Kind zu Hause bereits Unmengen Blut verloren hat.

"Aussagen von Laien sind oft schwierig zu werten", sagt er - auch heute noch. Inzwischen ist er HNO-Arzt. Sein Chef wurde Professor.
Die Bärwolffs aber sind allein.Cornelia war ihr einziges Kind.
AM "


 

 
 
 

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TLZ - Thüringen
12.11.2002

Ärztliche Fehler wirkten sich verheerend aus

Erfurt. (dpa/tlz) Der Tod eines siebenjährigen Mädchens nach einer Mandeloperation 1996 in Erfurt ist nach Ansicht von Gutachtern auf fehlendes Wissen, Selbstüberschätzung und massive Fehler zurückzuführen. "Das Unglück war, dass sich der Angeklagte selbst maßlos überschätzt hat", sagte der Anästhesist Prof. Jürgen Brückner am Dienstag vor dem Amtsgericht Erfurt. Der Arzt im Praktikum hätte die Bereitschaftsärztin informieren müssen. Der Mediziner muss sich ebenso wie ein anderer Arzt wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Das Kind war sechs Tage nach einer Operation mit arteriellen Nachblutungen erneut in die Hals-Nasen-Ohren-Klinik in Erfurt eingeliefert worden. Dort kam es zu einer zweiten Blutung mit Schockzustand, Herzstillstand und Hirnschädigungen. Das Kind konnte zunächst nach Hinzurufen von Oberärzten wiederbelebt und die Blutung gestillt werden. Am 2. Oktober 1996 wurde das Mädchen für hirntot erklärt.

Angeklagt wegen fahrlässiger Tötung sind der damalige Arzt im Praktikum und der Chefarzt, der für die Diensteinteilung verantwortlich war. Ein Arzt im Praktikum ist ein Mediziner, der nach absolviertem Studium zum Erlangen der Approbation ein 18-monatiges Praktikum absolviert. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte der Tod mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden werden können, wenn die ärztliche Sorgfaltspflicht eingehalten worden wäre. Die Eltern des Kindes treten als Nebenkläger auf.

Die Sachverständigen werfen dem heute 35-jährigen HNO-Arzt vor, die Angaben der Mutter über die Höhe des Blutverlustes nicht beachtet und den Zustand des Kindes nur ungenau untersucht zu haben. Es sei kein venöser Zugang für Bluttransfusionen gelegt, keine Blutkonserven angefordert und keine Operation vorbereitet worden - Fehler, die sich verheerend auswirken sollten.

Ein katastrophaler Fehler sei auch die Unterbringung des Kindes weit weg vom OP-Raum gewesen. Nach dem erneuten Blutschwall gab es während des Transportes keine Möglichkeit, das Blut abzusaugen und Sauerstoff zu geben. "Das Kind hatte die denkbar schlechtesten Überlebenschancen."

Der Angeklagte wies die Schuld am Tod des Kindes zurück und diskutierte mit den Sachverständigen über Wenn und Aber. Er habe keine Veranlassung gesehen, den Bereitschaftsarzt zu informieren und eine Operation zu veranlassen. Richter Martin Schwarz sagte zu dem Angeklagten: "Die Rosinentheorie läuft nicht." Die Sachverständigen kritisierten, dass ein Arzt im Praktikum allein Nachtdienst in einer so großen Klinik mit 84 Betten machen konnte. Die Risiken seien im Bereich Hals, Nasen, Ohren besonders groß. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.

12.11.2002
mit freundlicher Genehmigung der TLZ,
http://www.tlz.de
 

 

 

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Thüringer Allgemeine
vom 12.November 2002
Hintergrund

Schachteldenken
Zwei Ärzte wegen eines tödlichen Fehlers vor Gericht/Geschludert haben aber viel mehr

Ärztepfusch. Die tödliche Gefahr einer Blutung nach einer Mandeloperation wurde vor sechs Jahren nicht erkannt. Ein siebenjähriges Mädchen starb. Es war über Stunden im Erfurter Klinikum auf einer Hals-Nasen-Ohren-Station offenbar verblutet. Der damalige Chefarzt und ein inzwischen in Südthüringen niedergelassener Mediziner sitzen seit gestern auf der Anklagebank. Der Vorwurf lautet fahrlässige Tötung.
Von Kai MUDRA
"Das war nicht mein Bereich, dort habe ich nichts mehr zu sagen". So einfach machte es sich gestern eine Ärztin vor Gericht, als sie im Zeugenstand erklärte, warum sie das kranke Mädchen in der Unglücksnacht nicht wie üblich dem Krankenhausarzt persönlich übergeben hatte. Kein Einzelfall. Denn auch die damals anwesende Stationsschwester erklärte auf die Frage von Richter Martin Schwarz, ob sie vielleicht Hinweise zur Behandlung gegeben habe: "Das ist die Aufgabe des Arztes und nicht meine." Die Frau hatte mehr als 30 Jahre Erfahrung mit einer Hals-Nasen-Ohrenstation (HNO). Der beschuldigte Arzt im Praktikum lernte knapp ein Jahr in dieser Klinik. Nicht dass die Verhältnisse umgekehrt werden sollen, aber ohne solches Schachteldenken könnte Cornelia Bärwolff vielleicht noch leben.
So versuchte Oberstaatsanwältin Anett Schmitt gestern vergeblich zu ergründen, welche konkreten Dienstanweisungen von wem in der HNO-Klinik dem angeklagten Arzt im Praktikum für den Nachtdienst gegeben wurden. "War er verpflichtet, bei der Einlieferung eines neuen Patienten den diensthabenden Arzt zu Hause anzurufen?" der mitangeklagte Chefarzt und die als Zeugen vernommenen Oberärztinnen sagen Ja. Der Angeklagte erklärt dagegen "nur bei kritischen Fällen" , und so habe er damals den Zustand des Mädchens nicht eingeschätzt.Wer genau diese Anweisung erteilte, blieb offen. Vielmehr wurde auf die tägliche Dienstberatung in der HNO-Klinik verwiesen, in denen auch derartige Hinweise zur Sprache gekommen seien. Ein solcher Anruf sei üblich und seit vielen Jahren selbstverständlich, erklärte eine der Oberärztinnen.
Die Ereignisse, die vor sechs Jahren zun Tod des siebenjährigen Mädchens führten, klingen noch immer ungeheuerlich.
"In einem gut organisierten Gesundheitswesen muss man an so einer Krankheit nicht sterben" , urteilte Professor Konrad Reinhart von der medizinischen Fakultät der Jenaer Universität als Gutachter. Dem Arzt im Praktikum warf er Inkompetenz angesichts der Behandlungsmethode vor.

Cornelia Bärwolff war nach der Schilderung ihrer Mutter am 26.September 1996, sechs Tage nach einer Mandeloperation, aus der Klinik entlassen worden. Kurz vor Mitternacht soll eine starke Blutung eingesetzt haben. Die Mutter informierte die Schwester in der Klinik und das Kind sollte sofort ins Krankenhaus zurück. Weil kein eigener Pkw da war, wurde der Krankentransport bestellt. Der diensthabende Notarzt war bei einem anderen Patienten und so kam der ärztliche Hausbesuchsdienst zu Frau Bärwolff.(Anmerkungen von Eunice und Manfred Bärwolff - bitte Fenster öffnen) Als die Kinderärztin eintraf, blutete ihre Tochter nicht mehr, so dass nochmals ein Krankenwagen, nicht aber der Notarzt bestellt wurde. Eine Stunde nachdem die Mutter in der Klinik wegen akuter Blutung angerufen hatte , kam das Mädchen ins Krankenhaus. Der angeklagte Arzt im Praktikum übernahm das Kind, informierte aber nicht die zu Hause Dienst habende Ärztin.
Laut Anklage soll der Arzt bei seiner Behandlung Anzeichen für einen Schockzustand des Kindes und einen größeren Blutverlust übersehen haben. Erst nach einer zweiten Blutung in dieser Nacht wurde das Mädchen in den Operationssaal verlegt, wo es zum Herzstillstand kam. erst nach 40 Minuten konnten der Kreislauf wieder stabilisiert und später auch die Blutungen im Hals gestoppt werden.

Vier Tage später starb das Mädchen auf der Intensivstation. Insgesamt fünf Gutachter müssen heute dem Gericht erläutern, welche Behandlungsfehler gemacht wurden. Zu klären ist aber auch, wer dafür die Verantwortung trägt. Der angeklagte Arzt im Praktikum, der Klinikchef, aber wohl auch ein Klinikregime von Abhängigkeiten und Fehleinschätzungen, das fatale Folgen hatte.

Für den Prozess hat das Gericht in der kommendnen Woche noch zwei Verhandlungstage angesetzt. Dann wird auch das Urteil erwartet.

Mit freundlicher Genehmigung der TA


 

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Freies Wort

13.11.2002
Prozess um Tod von kleiner Cornelia
Gutachter: Viele Fehler unterliefen

VON ILSE HOLZ
ERFURT –
Im Ärzteprozess vor dem Erfurter Amtsgericht stellte Richter Martin Schwarz gestern immer die gleiche Frage an die Gutachter: Waren die Maßnahmen fachgerecht, hätte das Sterben der kleinen Cornelia in jener Nacht vor sechs Jahren in der Erfurter HNO-Klinik verhindert werden können? Das Gericht muss sich ein Urteil darüber bilden, ob es einen Kausalzusammenhang gibt zwischen dem ärztlichen Handeln und dem Tod des Kindes.

Bis zum gestrigen Nachmittag waren vier der fünf Gutachter zu hören, mit vielen Details, der gemeinsame Nenner im wesentlichen: Das Kind könnte noch leben. Es wurden große Fehler gemacht. Der Laie als Zuhörer lernt: Eine Nachblutung ist eine „hochgefährliche Komplikation“.

Vor allem der damals handelnde – nach Gutachten nicht ausreichend handelnde – Arzt im Praktikum Dr. B. wird damit schwer belastet. Dennoch ist von ihm kein Zeichen von Einsicht in mögliches Fehlverhalten erkennbar. Sowohl der Berliner HNO-Professor Dr. Gerhardt als auch der Jenaer Narkosespezialist Prof. Dr. Jürgen Brückner fanden deutliche Worte. Doch auch der Lehrstuhlinhaber HNO an der Jenaer Universität, Prof. Eckhart Beleites, der auch Präsident der Thüringer Landesärztekammer ist, formulierte eindeutig: Es wurde nicht richtig gehandelt, der junge Arzt im Praktikum habe die Situation falsch eingeschätzt, die Gefahr nicht gesehen. Beleites hielt zwar dafür, dass „AiPler durchaus Nachtdienst machen dürfen, sie müssen aber genügend selbstkritisch sein, um sich an Verantwortliche zu wenden.“ Das tat B. nicht. Zur Organisation des klinischen Ablaufs hielt er allerdings mit Kritik zurück. Die anderen Gutachter äußerten Unverständnis darüber, dass „in einer so großen Spezialklinik nachts nur ein AiP eingesetzt wird, normal wäre Paralleldienst“, die Personalausstattung hätte das ermöglicht.

Die wesentlichsten Fehler: Der behandelnde AiP hatte zu wenig die Anamnese abgefragt, den hohen Blutverlust nicht erkannt, den Schockzustand nicht ermessen, nicht zumindest einen venösen Zugang gelegt, um Blutzufuhr zu ermöglichen, nach der zweiten großen Blutung war das Kind fast völlig ausgeblutet, es fehlte Sauerstoff zur Herz- und Gehirnversorgung, die Venen waren „kaum noch da“, als die Intensivbehandlung im OP endlich einsetzte, „der Tod war vorprogrammiert“, formulierte Brückner.

Den Prozess, bei dem nächste Woche das Urteil erwartet wird, verfolgen mehrere Hörer, die ähnlich tragische Erfahrungen bei Angehörigen machen mussten. Der in Oberhof lebende Elmar Kordes verlor im Jahr 2000 seine Frau. Zu dem Fall ist Anklage bereits erhoben, ein Verhandlungstermin beim Amtsgericht Suhl steht noch aus. Kordes hat ein „Privates Netzwerk Medizingeschädigter“ initiiert (www.geoffrey-Mike.de).

mit freundlicher Genehmigung von "Freies Wort"
direkt zum Archiv:
http://www.freies-wort.de/
nachrichten/thueringen/resyart.phtm?id=366448


 

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Thüringer Allgemeine 13.11.2002

Schwere Vorwürfe gegen Ärzte

Im Prozess wegen fahrlässiger Tötung haben Gutachter gestern am Erfurter Amtsgericht schwere Vorwürfe gegen einen Arzt im Praktikum und den Klinikchef erhoben. Die Experten waren sich einig, dass das siebenjährige Mädchen die akute Nachblutung sechs Tage nach einer Mandeloperation hätte überleben können, wenn diese im Erfurter Klinikum richtig behandelt worden wäre. Der Vorfall hatte sich bereits vor sechs Jahren ereignet. Das Kind war vier Tage nach der erneuten Einlieferung auf der Intensivstation gestorben.

Der damals zum Nachtdienst eingeteilte Angeklagte sei mit der Situation überfordert gewesen. Trotzdem habe er nicht den Bereitschaftsdienst, eine Oberärztin der Hals-Nasen-Ohren-Klinik, informiert, lautete der Vorwurf. Die Gutachter attestierten dem Arzt, dass er den Blutverlust und den beginnenden Schockzustand des Mädchens nicht erkannt habe und so auch nicht die lebensnotwendigen Maßnahmen veranlasste.

Der Angeklagte, der inzwischen in Südthüringen als niedergelassener HNO-Arzt tätig ist, zeigte sich während der Verhandlung wenig einsichtig. Er konfrontierte die Gutachter teilweise mit konträren ärztlichen Meinungen aus der wissenschaftlichen Literatur, um seine Position zu untermauern, dass die Gefährlichkeit der Situation nicht erkennbar war.

Am Mittag lehnte der Richter einen Misstrauensantrag der Nebenklage gegen den Präsidenten der Landesärztekammer, Eggert Beleites, ab, der als Gutachter geladen war. Der Vorwurf lautete unter anderem, dass Beleites mit dem angeklagten Chefarzt gemeinsam Seminare abgehalten hatte. Das Gericht wies die Behauptung als unbegründet zurück. Zwei Gutachter kritisierten deutlich das damalige Klinikmanagement, weil ein Arzt im Praktikum in einem besonders sensiblen Bereich wie der HNO-Abteilung allein seinen Nachtdienste leistete.

Die Gefahr akuter Situationen sei in einer HNO-Abteilung - noch dazu mit 84 Betten - deutlich höher als in anderen Krankenhausbereichen, so die Gutachter. Zudem habe es der mit angeklagte Klinikchef versäumt, die Anweisungen für den Dienst und Notfälle schriftlich zu erteilen.

Ein Urteil wird in der nächsten Woche erwartet.

Kai MUDRA

13.11.2002
mit freundlicher Genehmigung der TA

 


 

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Osterländer Volkszeitung
13.11.2002 (Webfassung)

Thüringen
"Der Angeklagte hat sich selbst maßlos überschätzt"

Erfurt. Der Tod eines siebenjährigen Mädchens nach einer Mandeloperation 1996 in Erfurt ist nach Ansicht von Gutachtern auf fehlendes Wissen, Selbstüberschätzung und massive Fehler zurückzuführen. "Das Unglück war, dass sich der Angeklagte selbst maßlos überschätzt hat", sagte der Anästhesist Prof. Jürgen Brückner gestern vor dem Amtsgericht Erfurt. Der Arzt im Praktikum hätte die Bereitschaftsärztin informieren müssen.

Angeklagt wegen fahrlässiger Tötung sind der damalige Arzt im Praktikum und der Chefarzt, der für die Diensteinteilung verantwortlich war. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte der Tod mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden werden können, wenn die ärztliche Sorgfaltspflicht eingehalten worden wäre. Die Eltern des Kindes treten als Nebenkläger auf.

Die Sachverständigen werfen dem heute 35-jährigen HNO-Arzt vor, die Angaben der Mutter über die Höhe des Blutverlustes nicht beachtet und den Zustand des Kindes nur ungenau untersucht zu haben. Es sei kein venöser Zugang für Bluttransfusionen gelegt, keine Blutkonserven angefordert und keine Operation vorbereitet worden - Fehler, die sich verheerend auswirken sollten. Ein katastrophaler Fehler sei auch die Unterbringung des Kindes weit weg vom OP-Raum gewesen. Nach dem erneuten Blutschwall gab es während des Transportes keine Möglichkeit, das Blut abzusaugen und Sauerstoff zu geben. "Das Kind hatte die denkbar schlechtesten Überlebenschancen."

Der Angeklagte wies die Schuld am Tod des Kindes zurück und diskutierte mit den Sachverständigen über Wenn und Aber. Richter Martin Schwarz sagte zu dem Angeklagten: "Die Rosinentheorie läuft nicht."

Die Sachverständigen kritisierten, dass ein Arzt im Praktikum allein Nachtdienst in einer so großen Klinik mit 84 Betten machen konnte. Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt. "

mit freundlicher Genehmigung der Osterländer Volkszeitung


 

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Thüringer Landeszeitung

vom 19.11.2002 auf der Seite "Thüringen"

"Versagen auf zwei Ebenen"

Ärzteprozes: Ankläger will Geldstrafen

Erfurt. (dpa/tlz) Im Prozess um den Tod einer Siebenjährigen nach einer Mandeloperation hat die Staatsanwaltschaft Geldstrafen von 7200 und 8000 Euro für die angeklagten Ärzte gefordert. Die Verteidiger plädierten vor dem Erfurter Amtsgericht auf Freispruch. Es gebe Zweifel an der Verantwortlichkeit eines angeklagten ehemaligen Arztes im Praktikum (AiP), sagte der Verteidiger. Der Anwalt der Eltern als Nebenklagevertreter forderte eine Bewährungsstrafe für den jungen Arzt, zumindest aber eine höhere Geldstrafe.
Bei dem Mädchen waren 1996 nach einer Mandeloperation Nachblutungen aufgetreten. Einige Zeit nach der Untersuchung zu Hause kam das Kind in die Hals-Nasen-Ohren-Klinik. Dort starb es nach einer zweiten Blutung an Hirntod.

Die Staatsanwältin warf in ihrem 40- minütigen Plädoyer dem ehemaligen AIP "Versagen auf zwei Schienen" vor. Er habe es versäumt, eine Oberärztin über die Einweisung der Siebenjährigen zu informieren.
Aüßerdem habe er ihren Zustand falsch beurteilt, die Informationen der Mutter über den Blutverlust ignoriert und zudem keine Operation vorbereitet."


 

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Durch die Hintertür zum Gerichtssaal - der ex AiP geschützt vor Fotografen

Durch die Hintertür unerkannt zum Gerichtssaal, zeigte auch das ZDF


Thüringer Allgemeine - Deutschland
Seite 2 / 19.November 2002

Durch die Hintertür

Tod einer kleinen Patientin:
Staatsanwaltschaft will Geldstrafe für
fahrlässige Tötung
Fototermin im Amtsgericht. Seit Beginn des Verfahrens gegen zwei Ärzte wegen fahrlässiger Tötung war das Fotografieren und Filmen im Gerichtssaal untersagt. Gestern nun machte der Richter eine Ausnahme.
Zuvor erhielten beide Angeklagten die Möglichkeit, den Verhandlungssaal durch eine Hintertür zu verlassen. Es war die gleiche Tür, die durch welche einer der Ärzte bereits seit Prozessbeginn unerkannt erscheinen und wieder verschwinden konnte.
Dass beide Mediziner schuldig sind, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Oberstaatsanwältin Anette Schmitt forderte gestern in ihrem Plädoyer Geldstrafen. Aus ihrer Sicht sind beide mit verantwortlich für den Tod eines damals siebenjährigen Mädchens, das vor sechs Jahren ins Erfurter Klinikum mit einer Blutung nach einer Mandeloperation eingeliefert wurde. Der eine Angeklagte habe als Arzt im Praktikum (AiP) die Gefährlichkeit der Situation nicht erkannt, so dass das Kind an den Folgen einer weiteren Nachblutung im Krankenhaus starb, da dringend erforderliche Maßnahmen nicht eingeleitet und die diensthabende Oberärztin nicht informiert wurde.
Dem Chefarzt wirft die Staatsanwaltschaft vor, den jungen Arzt nicht ausreichend auf den Nachtdienst vorbereitet und mit den möglichen Risiken vertraut gemacht zu haben.
Für den jungen Arzt, der seit Oktober in Südthüringen als niedergelassener Arzt tätig ist, wurden 90 Tagessätze zu je 80 Euro wegen fahrlässiger Tötung gefordert. Sein ehemaliger Vorgesetzter soll 60 Tagessätze zu je 140 Euro zahlen. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft als Klinikchef ein Organisationsverschulden vor, das mit zum Tod des Kindes beigetragen habe. Der Vertreter der Nebenklage forderte Haftstrafen für die Angeklagten.
Sollte das Gericht Geldstrafen verhängen, kämen die Ärzte um einen Eintrag im Führungszeugnis herum, weil dafür die Urteile zu niedrig wären. Konsequenzen seitens der Landesärztekammer müssen sie nach sechs Jahren nicht mehr fürchten.
Beide Verteidiger forderten gestern Freisprüche. Zum einen, weil die Gutachter vor Gericht den Fall härter als in den eingereichten Stellungnahmen beurteilten. Zum anderen, weil der Einsatz eines Arztes im Praktikum nur ungenau geregelt ist.Kai MUDRA

mit freundlicher Genehmigung der TA


 

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TLZ - Zeitung für Erfurt

20.November 2002 - Seite 1

 
Fahrlässige Tötung steht fest

Ein Anruf hätte das Leben der kleinen Cornelia gerettet - zwei Ärzte zu Geldstrafen verurteilt

V
on Steffen Grün
Erfurt.(tlz) Betroffene Gesichter bei den Verurteilten: 12 000 Euro Geldbuse für den ehemaligen Arzt im Praktikum Dr. Thomas B. und 9000 Euro für den Chefarzt des HNO-Klinikums Prof.Dr. Dirk E. Im Prozess um den Tod der siebenjährigen Cornelia Bärwolff fiel gestern das Urteil. Damit liegt der Richter über der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der "fahrlässigen Tötung" haben sich die beiden Verurteilten schuldig gemacht.

Seit nunmehr sechs Jahren klagen die beiden Eltern gegen die Ärzte und zeigen sich in ihrem Bemühen durch das Urteil bestätigt:"Wir wollten mit diesem Prozess verhindern, dass Kindern in einer vergleichbaren Situation nicht wieder so etwas geschieht", erklärte Manfred Bärwolff nach der Urteilsverkündung. Mit standesrechtlichen Konsequenzen oder gar einem Berufsgericht hätten die beiden Ärzte seiner Meinung nach nicht zu rechnen, da nach 5 Jahren die Verjährung eintritt. Er erwartet nun von den  Ärzten keine Berufung - als Zeichen der wirklichen Reue für ihre Tat. Nach einer reibungslos verlaufenen Mandel-OP war damals die kleine Cornelia mit starken Blutungen in der Nacht zum 3.Oktober (Anmerkung von M.Bärwolff - es war die Nacht vom 26. zum 27.09.1996 ) in das Erfurter Klinikum eingewiesen worden. Der diensthabende Arzt im Praktikum verkannte jedoch die Lage und ließ die unter Schock Stehende nicht sofort in den OP verlegen, sondern auf Station. Auch Informierte er die Oberärztin nicht telefonisch darüber. Es kam zur zweiten großen Blutung und massiven Blutverlusten. Infolge der Sauerstoffunterbrechung in Herz, Leber, Nieren und Gehirn konnte später nur noch der Hirntod festgestellt werden.

mit freundlicher Genehmigung der TLZ 


 

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Freies Wort

18.11.2002    aus der Webfassung

Prozess um Mandeloperation: Pathologe verteidigt angeklagten Arzt
Erfurt (dpa/th) - Im Prozess um den Tod einer Siebenjährigen nach einer Mandeloperation hat ein Gerichtsmediziner die Erstversorgung außerhalb des Krankenhauses kritisiert. Im Gegensatz zu den Gutachtern sehe er keinen Fehler des angeklagten Arztes, sagte er am Montag vor dem Erfurter Amtsgericht. Die Überlebenschancen des Mädchens wären durch eine bessere Diagnose bei der Untersuchung zu Hause gestiegen. Der Staatsanwalt sagte daraufhin, dass der Pathologe sich zu solchen Maßnahmen fachlich nicht äußern könne.

 

18.11.2002 aus der Webfassung

Prozess um Mandeloperation: Ankläger fordern Geldstrafe
Erfurt (dpa/th) - Im Prozess um den Tod einer Siebenjährigen nach einer Mandeloperation hat die Anklage Geldstrafen für zwei Ärzte gefordert. Für einen ehemaligen Arzt im Praktikum verlangte die Staatsanwältin am Montag 7200 Euro, für seinen Vorgesetzten 8400 Euro Strafe. Der Anwalt der Eltern als Nebenklagevertreter forderte eine Bewährungsstrafe für den jungen Arzt, zumindest aber eine höhere Geldstrafe. Am Nachmittag wollen die Verteidiger plädieren, mit dem Urteil wird am Dienstag gerechnet.

 

19.11.2002 aus der Webfassung

Urteil im Prozess um Tod nach Mandeloperation erwartet
Erfurt (dpa/th) - Sechs Jahre nach dem Tod eines siebenjährigen Mädchens nach einer Mandeloperation sollen am heutigen Dienstag in Erfurt die Urteile gesprochen werden. Angeklagt sind ein ehemaliger Arzt im Praktikum und der damalige Chefarzt, der für die Einteilung der Dienste zuständig war. Die Staatsanwaltschaft hat für sie Geldstrafen von 7200 und 8400 Euro gefordert. Die Verteidiger plädierten vor dem Amtsgericht auf Freispruch für beide.

Anmerkung von M.Bärwolff, der "damalige Chefarzt" ist heute selbstverständlich auch noch der Chef

 

20.11.2002
Aus dem Gerichtssaal
Ärzte müssen Geldstrafen für fahrlässige Tötung zahlen
VON ILSE HOLZ
ERFURT – „Unsere Tochter wird nicht wieder lebendig. Aber durch dieses sehr sachlich geführte Verfahren ist wohl deutlich geworden, wie lebensgefährlich eine Nachblutung sein kann. Das wird hoffentlich künftig Leben retten, und das war unser Ziel. Wir wollen jetzt einen Schlussstrich ziehen.“

Mit diesen Worten kommentierte der Vater der vor sechs Jahren an einer Blutung nach einer Mandeloperation gestorbenen siebenjährigen Cornelia, Manfred Bärwolf, das gestern am Amtsgericht Erfurt gefällte Urteil gegen zwei Ärzte. Wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen wurde der in Südthüringen praktizierende HNO-Arzt Dr. B, damals Arzt im Praktikum, zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt, der Chefarzt Prof. Dr. E. zu 9000 Euro. Damit ging Einzelrichter Martin Schwarz über den Strafantrag der Staatsanwaltschaft hinaus.

In seiner über einstündigen Urteilsbegründung erläuterte der Richter seine Erkenntnis aus der Hauptverhandlung, vor allem dem Urteil von fünf Sachverständigen, dass „der Tod des Kindes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte verhindert werden können“. Er schilderte den eindeutig erwiesenen Hergang des Geschehens in der Nacht vom 26. zum 27. September 1996 in einer großen Erfurter HNO-Klinik.

Dem damaligen allein Nachtdienst tuenden Arzt im Praktikum wirft das Urteil vor, „in äußerstem Maße grob fahrlässig“ gehandelt zu haben. So hätte er nach dem Stand seiner Ausbildung den Präschock erkennen müssen, mit dem das Kind nach erheblichem Blutverlust in die Klinik eingewiesen worden war. Er hätte einen venösen Zugang legen und Blutkonserven bereitstellen müssen, anstatt Cornelia lediglich in ein Bett auf der Kinderstation legen zu lassen. Außerdem hätte er umgehend einen Oberarzt im so genannten Hintergrunddienst, also in Rufbereitschaft, informieren müssen. B. hatte erst am Ende des Prozesses, „dann aber nachdrücklich“, so der Richter, im letzten Wort „eingesehen, was er falsch gemacht hat“.

Die Schuld des Chefarztes, der der Verhandlung sichtlich niedergeschlagen folgte, sieht das Gericht in Organisationsfehlern. Prof. E. hätte den AiP nicht allein im Nachtdienst einsetzen dürfen, zumal es weder schriftlich noch mündlich klare Anweisungen gab, wie in welchem Fall zu verfahren sei. Erst nach dem tragischen Ereignis wurde das geändert.

Für Ärzte wiege der Vorwurf der fahrlässigen Tötung besonders schwer, so der Richter, „sie werden öffentlich und von der standesrechtlichen Seite her wohl weitere Einschnitte erfahren müssen“. An das Ehepaar Bärwolf wandte er sich mit dem Wunsch, „dass Sie irgendwann die schönen Stunden mit Cornelia mehr erinnern als die tragischen, um die es hier ging.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

28.11.2002 aus der Webfassung

Arzt geht gegen Urteil wegen Tod nach Mandeloperation in Berufung
Erfurt (dpa/th) - Der ehemalige Arzt im Praktikum, der vom Erfurter Amtsgericht nach dem Tod eines Mädchens zu einer Geldstrafe von 12 000 Euro verurteilt worden war, hat Berufung eingelegt. Das bestätigte Amtsgerichtspräsident Rudolf Lass am Donnerstag. Der Chefarzt der Hals-Nasen-Ohren-Klinik habe hingegen seine zuvor eingereichte Berufung wieder zurückgezogen, teilte das Klinikum mit. Der Chefarzt habe die Berufung «nur vorsorglich zur Fristwahrung eingelegt» gehabt.

 

mit freundlicher Genehmigung von "Freies Wort"
http://www.freies-wort.de/
nachrichten/regional/resyart.phtm?id=370017
 


 

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Thüringer Allgemeine - Hintergrund
vom 20.November 2002

Bildunterschrift:

TRAURIGE GEWISSHEIT: Die kleine Cornelia könnte noch leben, wenn die zuständigen Ärzte vor Jahren verantwortungsvoll gehandelt hätten. Fotos: TA/privat
Ärzte handelten fahrlässig

Nach vier Verhandlungstagen das Urteil: schuldig. Das Amtsgericht Erfurt wirft zwei Ärzten vor, für den Tod eines siebenjährigen Mädchens mit verantwortlich zu sein. Der eine, weil er nicht so handelte, wie es der kritische Zustand des Kindes erfordert hätte. Der andere, weil er das Risiko beim Einsatz eines auszubildenden Arztes unterschätzt hatte.

"Wir hoffen, dass mit dem Urteil ein Schlussstrich gezogen wurde und die Ärzte nicht in Berufung gehen." Die Eltern des gestorbenen Mädchens hatten sechs Jahre gekämpft, damit ein Gericht erklärt, dass Fehler der Ärzte zum Tod ihres Kindes geführt hatten. Gestern stimmte das Amtsgericht Erfurt dieser Ansicht zu. Dabei blieb Martin Schwarz bei einem der beiden Richtersprüche deutlich über der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die wegen fahrlässiger Tötung aus Unterlassung verurteilten Ärzte sollen Geldstrafen in Höhe von 12 000 beziehungsweise 9000 Euro zahlen. Gegen das Urteil können sie binnen Wochenfrist Berufung einlegen. Der Richter sah es als erwiesen an, dass die damals siebenjährige Cornelia Bärwolff bei fachgerechter medizinischer Behandlung im Klinikum Erfurt die Blutung nach ihrer Mandeloperation überlebt hätte.

Dem damaligen Arzt im Praktikum, der das Kind auf der HNO-Station übernommen hatte, warf das Gericht grob fahrlässiges Handeln vor. Er habe den kritischen Zustand des Mädchens nicht erkannt und deshalb keine Vorsorge für eine Operation getroffen, um das Kind zumindest bei Komplikationen effektiv behandeln zu können. Zudem habe es der Arzt versäumt, die Oberärztin im Bereitschaftsdienst von der Einlieferung der Patientin zu informieren. Nach Ansicht der Gutachter, so das Gericht, hätte der Mediziner auch als Arzt im Praktikum den beginnenden Schock des Mädchens und den bereits erlittenen Blutverlust erkennen und danach handeln müssen. Der heute in Südthüringen niedergelassene HNO-Arzt muss als Geldstrafe 150 Tagessätze zu je 80 Euro bezahlen. Wenn er keine Berufung einlegt, gilt er mit diesem Urteil als vorbestraft wegen fahrlässiger Tötung, da die Strafe höher als 90 Tagessätze ist.

Dem Chef der HNO-Klinik wurden keine Behandlungsfehler vorgeworfen. Das Urteil gegen ihn lautet 60 Tagessätze zu je 150 Euro. Ihm legt das Gericht ein so genanntes Organisationsverschulden zur Last, da er den alleinigen Einsatz des Arztes im Praktikum als Nachtdienst in der HNO-Klinik zu verantworten hat. Dabei wurde vor allem unterlassen, dem jungen Arzt deutlich auf mögliche medizinische Risiken und zwingende Anrufe bei den dienstha-benden Oberärztinnen, etwa bei neuen Patienten, hinzuweisen. Nach Ansicht der Gutachter habe jeder, Patient der in ein Klinikum kommt, Anspruch auf eine Facharztbehandlung, noch dazu wenn es wie in Erfurt ein Krankenhaus der Maximalversorgung ist.

Das Erfurter Helios-Klinikum, an dem einer der Verurteilten als Chefarzt tätig ist, sah gestern keinen Grund für einen Vertrauensverlust. Das Urteil berühre nicht die "fachliche und persönliche Qualifikation" des Arztes. Warum sich die Klinikleitung bis heute nicht bei den Eltern des Kindes für dessen Tod entschuldigt hat, dazu gab es keine Erklärung. Nach dem Vorfall sei jedoch angewiesen worden, dass Ärzte im Praktikum nicht mehr allein Dienste führen dürfen, hieß es.

Über die weitere ärztliche Zulassung muss nach dem Urteil das Landesverwaltungsamt in Weimar entscheiden. Grundlage ist die Bundesärzteordnung, nach der ein Widerrufen möglich wäre, wenn sich der Arzt "eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt". Ein Beraten darüber ist aber frühestens möglich, wenn das Urteil rechtskräftig ist, sagte eine Sprecherin. Ähnlich auch die Situation der Landesärztekammer. Allerdings prüft diese noch zusätzlich, ob der Fall nach sechs Jahren bereits verjährt ist.

Die Eltern des gestorbenen Mädchens hoffen auf einen Schlussstrich. Richter Schwarz wünschte ihnen dazu, das künftig die schönen Erinnerungen an ihre Tochter die tragischen Ereignisse überblenden werden.

20.11.2002   Von Kai MUDRA
Thueringer-allgemeine.de
 

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 Thüringer Allgemeine
vom 22.November 2002 - Seite 3
Thüringen
LESER-MEINUNG

Strafe als zu gering empfunden

Ist die Justiz im Falle von Cornelia Bärwolff
dem Grundwert von der unantastbaren Würde
gerecht geworden, als sie urteilte

(
TA vom20.November)? Ist nach sechs Jahren
( die Zeitspanne dürfte schon ein Skandal sein )
der Würde des Menschen zum Siege verholfen
worden? Das Leben des kleinen Mädchens wurde
mit 21 000 Euro aufgewogen. Sicher gibt es Fälle,
die ähnlich gelagert sind. Ich war auch erstaunt,
dass die "fachliche und persönliche Qualifikation"
der verantwortlichen Ärzte nicht beeinträchtigt
sein soll.
Silvia Müller-Nawrodt,
Bad Frankenhausen"

 


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TLZ
vom 23.11.2002

Thüringen angeklickt: 102.Aufklärung über tödliche Risiken

Eine umfangreiche Materialsammlung steht unter www.cornelia-b.de Ärzten und Patienten zur Verfügung. Die Site klärt über Risiken bei der operativen Mandelentfernung auf.

Sechs Jahre sind vergangen, erst jetzt kam es zur Hauptverhandlung im Fall "Cornelia Bärwolff". Im September 1996 verstarb das damals 7-jährige Mädchen in Folge einer Mandeloperation. Die trauernden Eltern kämpfen nicht nur für Gerechtigkeit. Mit ihrer Website http://www.cornelia-b.de/ wollen sie helfen, dass nie wieder Patienten lebensrettende Maßnahmen vorenthalten werden.

Der Internetauftritt gibt einen chronologischen Abriss der tragischen Ereignisse, damit er nicht in Vergessenheit gerät. In einer vermeintlichen Routine-OP wurden Cornelia im Erfurter Klinikum 1996 die Mandeln entfernt. Nach der Entlassung stellten sich bei dem Kind starke Blutungen ein. Zwar wurde das Mädchen erneut ins Krankenhaus eingeliefert, eine umfassende Behandlung wurde jedoch für unnötig gehalten. Ein tragischer Fehler: Cornelia verstarb.

Die Site ist eine detailreiche Materialsammlung geworden. Die Eltern berichten aktuell, welche Erfahrungen sie mit Ärzten und Behörden bis heute machen. Sie veröffentlichen Dokumente und offene Briefe, um anderen Mut zu machen. Und auch der juristische Weg und die rechtlichen Grundlagen werden geschildert. Darüber hinaus haben sie Medienberichte zu ihrem und zu ähnlichen Fällen aus deutschen Krankenhäusern zusammengetragen. Außerdem finden sich medizinische Fachberichte zu den Risiken von Nachblutungen bei Mandeloperationen. Auch Buchempfehlungen gibt es.

Ein weiteres Mal präsentiert sich das Web als hilfreiches Netzwerk, denn per Link sind unterschiedliche Patienteninitiativen zu erreichen. Und das Gästebuch ermöglicht die öffentliche Kontaktaufnahme. Direkte Fragen beantworten die Eltern von Cornelia persönlich. Und auch nach dem Urteilsspruch vor Gericht werden sie in Gedenken an ihre Tochter weiter aufklären. Gestern wäre Cornelia 14 Jahre alt geworden.

23.11.2002 von Karsten Heuke, tlz
mit freundlicher Genehmigung aus der Webfassung

 

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Donnerstag, 28.11.2002-TLZ

Arzt geht in die Berufung
Erfurt. (dpa/tlz) Der ehemalige Arzt im Praktikum, der vom Erfurter Amtsgericht nach dem Tod eines Mädchens zu einer Geldstrafe von 12 000 Euro
verurteilt worden war, hat Berufung eingelegt. Das bestätigte Amtsgerichtspräsident Rudolf Lass am Donnerstag.
Der Chefarzt der Hals-Nasen-Ohren-Klinik habe hingegen seine zuvor eingereichte Berufung wieder zurückgezogen, teilte das Klinikum mit. Der Chefarzt habe die Berufung "nur vorsorglich zur Fristwahrung eingelegt", sie aber nach der Prüfung der Urteilsbegründung zurückgenommen. Das Mädchen war vor sechs Jahren an den Folgen einer arteriellen Nachblutung nach einer Mandeloperation gestorben. Laut Urteil schlug der Arzt im Praktikum bei der Behandlung des Mädchens sämtliche Alarmzeichen in den Wind.

28.11.2002 Copyright: Thüringische Landeszeitung

 


 

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Fahrlässige Tötung durch HNO-Ärzte
Siebenjährige verblutet nach Mandel-Op.

Medical Tribune Bericht - 10.12.2002

ERFURT - Desaster nach dem Routine-Eingriff: Die kleine Cornelia aus Thüringen könnte womöglich heute noch leben, hätte man vor sechs Jahren nach einer Mandel-Op. die schwere Nachblutung fachgerecht behandelt. Nun standen die beteiligten HNO-Ärzte vor Gericht.

1996: Die siebenjährige Cornelia bekommt am sechsten Tag nach einer routinemäßigen Mandeloperation akute arterielle Nachblutungen, laut ihrer Mutter "in großem Schwall" und "mindestens ein halber Liter". Der kinderärztliche Hausbesuchsdienst lässt das Mädchen mit einem Krankentransportwagen zurück in die HNO-Klinik nach Erfurt bringen, obwohl bei derartigen Komplikationen die sofortige Anforderung eines Notarztes angezeigt gewesen wäre. Arzt im Praktikum völlig überfordert
Weil die Blutung scheinbar aufgehört hat, wird Cornelia auf die Kinderstation verlegt, wo Dr. B. als Arzt im Praktikum allein zum Nachtdienst eingeteilt ist. Es ist ein Uhr. Den Zustand des Kindes sieht Dr. B. als nicht Besorgnis erregend an. Eine Unterbringung in der Nähe eines Notfallbereiches wird nicht veranlasst. Um 2.35 Uhr beginnt die nächste dramatische Nachblutung. Das Kind wird mit dem Aufzug zum OP gebracht.

Vier Ärzte, auch die inzwischen angekommene Bereitschaftsärztin, bemühen sich hier schließlich um das Leben des Mädchens. Es kommt zum Herzstillstand, die Patientin wird reanimiert. Gegen 7 Uhr kann die blutende Stelle geschlossen werden. Zu spät, das Mädchen fällt ins Koma und stirbt einige Tage später auf der Intensivstation. Die Gutachter sagen, dass das Kind verblutet ist. Richter Schwarz stellte in der Verhandlung den Gutachtern immer wieder die gleichen Fragen nach dem Kausalzusammenhang: War die Arbeit des damaligen AiP und heutigen HNO-Arztes Dr. B. fachgerecht oder könnte das Mädchen noch leben? Die Sachverständigen, darunter auch der Thüringer Ärztekammerpräsident Dr. Eggert Beleites, äußerten sich gleichermaßen: Der junge und unerfahrene Arzt im Praktikum sei mit der Situation "vollkommen überfordert" gewesen.

Kritisch wurde u.a. bemerkt, dass Dr. B. die Anamnese zu wenig abgefragt, den Schockzustand des Kindes unterschätzt, einen venösen Zugang nicht gelegt hat und dass er eine Op. nicht vorbereiten ließ. Hauptvorwurf aber war, dass der Arzt nicht bereits bei Aufnahme des Kindes den Hintergrunddienst, eine erfahrene Medizinerin der HNO-Klinik, rief, sondern erst nach zwei Stunden.

In diesem Zusammenhang wurde auch das Verschulden des Klinikchefs deutlich. Es gab für Ärzte im Praktikum keine eindeutigen Anweisungen, dass bei Einlieferung eines Patienten der Hintergrunddienst zu informieren ist. Zudem war eine Besetzung des Nachtdienstes mit einem Praktikanten allein nicht ausreichend, denn die Gefahr akuter Komplikationen ist laut Gutachter für eine HNO-Klinik, mit noch dazu 84 Betten, deutlich höher als in anderen Krankenhausbereichen.

Richter Martin Schwarz setzte nach viertägiger Verhandlung für Dr. B. wegen eines so genannten Übernahmeverschuldens als Strafmaß die Zahlung von
12 000 Euro und für den Chef der HNO-Klinik Prof. E. wegen Organisationsverschuldens die Zahlung von 9000 Euro fest.

MTD, Ausgabe 49 / 2002 S.19, kol

© 1999 - 2002 Medical Tribune

mit freundlicher Genehmigung der Medical-Tribune


 

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